Название: Der deutsche Sozialstaat seit der Jahrhundertwende
Автор: Manfred Krapf
Издательство: Автор
Жанр: Зарубежная публицистика
isbn: 9783534401338
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Abbildung 1: Sozialgesetzbuch (SGB)
Buch I: Allgemeiner Teil (1976) | Buch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (2003) |
Buch III: Arbeitsförderung (1998) | Buch IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (1977) |
Buch V: Gesetzliche Krankenversicherung (1989) | Buch VI: Gesetzliche Rentenversicherung (1992) |
Buch VII: Gesetzliche Unfallversicherung (1996) | Buch XIII: Kinder- und Jugendhilfe (1991) |
Buch IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001) | Buch X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (Neufassung 2001) |
Buch XI: Soziale Pflegeversicherung (1994) | Buch XII: Sozialhilfe (2003) |
Schließlich sei noch die Finanzierung des deutschen Sozialstaates kurz aufgegriffen. Die deutschen Sozialversicherungen als das Kernstück des Sozialstaates werden durch ein Umlagesystem finanziert, das aber eine begrenzte Liquiditätsreserve für kurzfristige Schwankungen beinhaltet. Abgesehen von der Unfallversicherung und dem Konkursausfallgeld für Beschäftigte, die beide ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert werden, herrscht das Paritätsprinzip vor, demnach Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge übernehmen, allerdings mit Abweichungen bei der Krankenversicherung, wo die Krankenkassen einen nur vom Versicherten zu bestreitenden Zusatzbeitrag zahlen müssen und bei der Pflegeversicherung, wo zum Ausgleich des Arbeitgeberbeitrags ein bisheriger Feiertag gestrichen wurde (außer im Bundesland Sachsen). Neben den Beiträgen für die Sozialversicherung werden weitere sozialpolitische Leistungen durch Steuermittel als zweite große Finanzierungssäule bestritten: Dies betrifft die Grundsicherung einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Sozialleistungen für Beamte und Zuschüsse aus Steuermitteln für einzelne Zweige der Sozialversicherung in der Krankenversicherung oder den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.
53 Vgl. Hockerts, Problemlöser, S. 331ff. und Ritter, Sozialstaat, S. 10ff., ebenda, S. 11 und S. 13 (die beiden folgenden Zitate).
54 Nach Franz-Xaver Kaufmann, Sozialstaat als Kultur. Soziologische Analysen II, Wiesbaden 2015, S. 16f. habe sich erst in den 1970er Jahren der Begriff „Sozialstaat“ richtig verbreitet aufgrund des nachhaltigen Staatshandelns durch die sozialliberale Koalition und dem damit korrespondierenden Verständnis des Staates als Problemlöser.
55 Vgl. Franz-Xaver Kaufmann, Sozialwissenschaften, Sozialpolitik und Sozialrecht, in: Peter Masuch/Wolfgang Spellbrink/Ulrich Becker/Stephan Leibfried (Hg.), Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht, Bd. 1, Berlin 2014, S. 782ff.
56 Vgl. Leisering, Nachkriegssozialstaat, S. 426; ähnlich auch ders., Sozialstaat, S. 182.
57 Stephan Köppe/Peter Starke/Stephan Leibfried, Sozialpolitik. Konzepte, Theorien und Wirkungen (= ZeS-Arbeitspapier Nr. 06/2008), S. 7.
58 Vgl. Köppe/Starke/Leibfried, Sozialpolitik, S. 9f. und ebenda, S. 12f. und S. 13f. (die folgenden Zitate).
59 Ritter, Sozialstaat, S. 16. In der vorliegenden Arbeit wird das Bildungswesen nicht weiter behandelt, um den vorgegebenen Rahmen nicht auszudehnen.
60 Neumann/Schaper, Sozialordnung, S. 13.
61 Ritter, Sozialstaat, S. 20.
62 Ritter, Soziale Frage, S. 5f.
63 Vgl. dazu Neumann/Schaper, Sozialordnung, S. 47 (mit Verweis auf die Debatten unter den Staatsrechtslehrern um das Spannungsverhältnis zwischen dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip, was hier nicht weiter zu verfolgen ist).
64 Hans F. Zacher, Der deutsche Sozialstaat am Ende des Jahrhunderts, in: Stephan Leibfried/Uwe Wagschal (Hg.), Der deutsche Sozialstaat: Bilanzen – Reformen – Perspektiven, Frankfurt/Main 2000, S. 56 und ausführlicher ebenda, S. 56ff.
65 Vgl. dazu Neumann/Schaper, Sozialordnung, S. 157ff. und ebenda, S. 157 (das folgende Zitat).
66 Vgl. Neumann/Schaper, Sozialordnung, S. 165f.
67 Vgl. Bosch, Sozialmodell, S. 7.
68 Neumann/Schaper, Sozialordnung, S. 49.
III. Rahmenbedingungen des deutschen Sozialstaats: Zur Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung
Dieses Überblickskapitel skizziert die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung als den Rahmen der Sozialstaatsentwicklung. Dabei wollen wir zunächst auf die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik in ihrem Gesamtverlauf seit 1991 eingehen:
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung und Geborene/Gestorbene seit der Wiedervereinigung (in Tausend)69
Gegenüber dem Jahr 1950 mit 69,346 Mio. Menschen hatte Deutschland im Jahre 2014 fast 12 Millionen mehr Einwohner, wenngleich die Bevölkerungsentwicklung in den beiden deutschen Staaten bis zur Wiedervereinigung unterschiedlich verlaufen war. Bis 1990 war sie in Westdeutschland kontinuierlich gestiegen, in Ostdeutschland hingegen infolge der Fluchtbewegung und Übersiedlungen nach Westdeutschland gesunken. Auch nach der Wiedervereinigung bestanden Unterschiede zwischen der Entwicklung in den alten und den neuen Bundesländern, d.h. in den alten Ländern nahm die Bevölkerung überwiegend zu, hingegen sank sie in den neuen Bundesländern seit 1990 durchgehend. Die entscheidenden Faktoren für die Bevölkerungsentwicklung СКАЧАТЬ