Der deutsche Sozialstaat seit der Jahrhundertwende. Manfred Krapf
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Название: Der deutsche Sozialstaat seit der Jahrhundertwende

Автор: Manfred Krapf

Издательство: Автор

Жанр: Зарубежная публицистика

Серия:

isbn: 9783534401338

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СКАЧАТЬ target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_fe6b6e54-1067-5ba6-b953-f990fdfeb292">68. § 1 SGB I formuliert als Aufgabe des Sozialrechts „… ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen…“. Die §§ 2 bis 10 beschreiben die sozialen Rechte der Bürger mit dem Anspruch auf soziale Sicherung, soziale Entschädigung und soziale Förderung, die §§ 13, 14 und 15 regeln Fragen der Durchsetzung des Rechtsanspruchs. Hierbei geht es um die Pflicht der Leistungsträger der Sozialen Sicherung zur Aufklärung, Beratung und Auskunft. Bisher sind 12 Bücher des Sozialgesetzbuches erschienen:

       Abbildung 1: Sozialgesetzbuch (SGB)

Buch I: Allgemeiner Teil (1976) Buch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (2003)
Buch III: Arbeitsförderung (1998) Buch IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (1977)
Buch V: Gesetzliche Krankenversicherung (1989) Buch VI: Gesetzliche Rentenversicherung (1992)
Buch VII: Gesetzliche Unfallversicherung (1996) Buch XIII: Kinder- und Jugendhilfe (1991)
Buch IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001) Buch X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (Neufassung 2001)
Buch XI: Soziale Pflegeversicherung (1994) Buch XII: Sozialhilfe (2003)

      Schließlich sei noch die Finanzierung des deutschen Sozialstaates kurz aufgegriffen. Die deutschen Sozialversicherungen als das Kernstück des Sozialstaates werden durch ein Umlagesystem finanziert, das aber eine begrenzte Liquiditätsreserve für kurzfristige Schwankungen beinhaltet. Abgesehen von der Unfallversicherung und dem Konkursausfallgeld für Beschäftigte, die beide ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert werden, herrscht das Paritätsprinzip vor, demnach Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge übernehmen, allerdings mit Abweichungen bei der Krankenversicherung, wo die Krankenkassen einen nur vom Versicherten zu bestreitenden Zusatzbeitrag zahlen müssen und bei der Pflegeversicherung, wo zum Ausgleich des Arbeitgeberbeitrags ein bisheriger Feiertag gestrichen wurde (außer im Bundesland Sachsen). Neben den Beiträgen für die Sozialversicherung werden weitere sozialpolitische Leistungen durch Steuermittel als zweite große Finanzierungssäule bestritten: Dies betrifft die Grundsicherung einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Sozialleistungen für Beamte und Zuschüsse aus Steuermitteln für einzelne Zweige der Sozialversicherung in der Krankenversicherung oder den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung.

      III. Rahmenbedingungen des deutschen Sozialstaats: Zur Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung

      Dieses Überblickskapitel skizziert die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung als den Rahmen der Sozialstaatsentwicklung. Dabei wollen wir zunächst auf die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik in ihrem Gesamtverlauf seit 1991 eingehen: