Vor und nach der Jägerprüfung. Herbert Krebs
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Название: Vor und nach der Jägerprüfung

Автор: Herbert Krebs

Издательство: Readbox publishing GmbH

Жанр: Биология

Серия:

isbn: 9783967470246

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СКАЧАТЬ eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwirbt, besitzt oder führt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden; das Gleiche gilt, wenn einem Nichtberechtigten Schusswaffen oder Munition überlassen werden. Auch Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sind als Straftat eingestuft!

      Als Ordnungswidrigkeit (bis zu 10.000 Euro Geldbuße) gilt beispielsweise das nicht fristgerechte An- oder Abmelden von Waffen oder wenn Jäger die vorgeschriebenen Dokumente nicht mit sich führen.

      337 | Was regelt das Waffengesetz?

      Das Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

      338 | Wer hat »Umgang« mit Waffen und/oder Munition?

      Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

      339 | Was sind Schusswaffen?

      Geräte, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

      340 | Was sind wesentliche Teile einer Schusswaffe?

      Der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager; bei Kurzwaffen auch das Griffstück und sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

      341 | Was ist ein Schalldämpfer im Sinne des Waffengesetzes (WaffG)?

      Eine Vorrichtung, die den Mündungsknall dämpfen soll.

      342 | Welche Munitionsarten unterscheidet das WaffG?

      Patronenmunition, Kartuschenmunition, ­hülsenlose Munition, pyrotechnische Munition

      343 | Wem ist der Umgang mit Waffen und Munition gestattet?

      Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Inhaber des Jugendjagdscheins wird eine waffenrechtliche Erlaubnis allerdings nicht erteilt (s. auch Frage 346).

      344 | Welche persönlichen Voraussetzungen müssen zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt sein?

      Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antrag­steller

      1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

      2. die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,

      3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat,

      4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat.

      345 | Welcher Sachkundenachweis wird dem Jäger beim Antrag auf Erteilung einer WBK anerkannt?

      Ein gültiger Jagdschein.

      346 | Können Inhaber eines Jugendjagdscheins eine WBK erhalten?

      Nein, ihnen wird eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen (nur Langwaffen) und die ­dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd (oder zum jagdlichen Trainingsschießen) führen und damit schießen.

      347 | Muss ein Jagdscheininhaber ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und dafür bestimmter Munition nachweisen?

      Nein. Inhaber eines gültigen Jagdscheins brauchen kein gesondertes Bedürfnis nachweisen, wenn

      • glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ­benötigen,

      • die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht ­verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

      348 | Wie viele Schusswaffen darf der Jäger erwerben?

      Gegen Vorlage des gültigen Jagdscheins Lang­waffen in unbegrenzt Zahl. Weiterhin 2 Kurz­waffen, wobei hier die vorherige Genehmigung der Behörde zum Erwerb notwendig ist.

      349 | Muss der Jäger ein besonderes ­Bedürfnis für den Erwerb von Kurzwaffen nachweisen?

      Der gültige Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für höchstens 2 Kurzwaffen. Für weitere Kurzwaffen muss ein besonderes ­Bedürfnis nachgewiesen werden.

      350 | Welche Behörde ist für die Erteilung von Waffenbesitzkarten zuständig?

      Die unteren Verwaltungsbehörden (Landrats­ämter, Stadtverwaltungen).

      351 | Wie ist der Erwerb von Munition durch den Jäger geregelt?

      Langwaffenmunition kann ein Jäger durch ­Vorlage seines gültigen Jagdscheins erwerben; Kurzwaffenmunition nur, wenn in seiner WBK eine entsprechende Munitionserwerbs­erlaubnis eingetragen ist.

      352 | Wer braucht keine WBK, wenn er ­(vorübergehend) Waffen in Besitz nimmt?

      Keine waffenrechtliche Erlaubnis braucht der­jenige, der eine Waffe vorübergehend zum ­gewerbsmäßigen Transport, zu gewerbsmäßiger Aufbewahrung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten an der Waffe erwirbt.

      353 | Berechtigt die Waffenbesitzkarte zum Führen von Waffen?

      Nein. Die WBK dient nur als Erwerbsberech­tigung und Besitznachweis. Zum Führen von Waffen ist eine besondere Erlaubnis, der Waffenschein, erforderlich.

      354 | Wann braucht auch der Jäger einen Waffenschein?

      Wenn er seine Waffe (etwa einen Revolver zum Selbstschutz) auch außerhalb der befugten Jagdausübung und außerhalb seiner Wohn- oder ­Geschäftsräume führen will.

      355 | Ist das Schießen auf Schießständen erlaubnispflichtig?

      Nein. Wer auf einer Schießstätte schießt, braucht keine besondere Erlaubnis.

      356 | Darf man im eigenen, von einer hohen Mauer umgebenen Garten mit einer Schusswaffe schießen?

      Ja. Jedoch nur mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erreichen, und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

      357 | Kann ein Jäger eine Bockbüchsflinte nur gegen Vorlage des Jagdscheins erwerben?

      Ja. Für den Erwerb (und vorübergehenden Besitz) von Langwaffen steht ein Jagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich.

      358 | Welches Dokument muss der Jäger dem Waffenhändler beim Erwerb von normalen Jagdgewehren vorlegen?

      Nur den gültigen Jagdschein.

      359 | Sie erwerben von einem anderen Jäger eine Flinte. Was haben Sie zu tun?

      Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich unter Nennung von Name und Anschrift des Überlassenden zwecks Eintrag in die WBK mitzuteilen.

      360 | Was muss СКАЧАТЬ