На войне под наполеоновским орлом. Дневник (1812–1814) и мемуары (1828–1829) вюртембергского обер-лейтенанта Генриха фон Фосслера. Генрих фон Фосслер
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СКАЧАТЬ Kaiser Franz II. war. Württemberg profitierte wiederum durch Gebietszuwächse: Unter anderem wurden nun das Fürstentum Hohenlohe sowie eine größere Zahl oberschwäbischer Herrschaften mediatisiert. Im Anschluss an den Sieg Napoleons im Krieg gegen Österreich 1809 erfuhr Württemberg durch Grenzbereinigungen mit Bayern nochmals territoriale Erweiterungen, diesmal im Osten des Landes. Insgesamt hat sich das Territorium Württembergs zwischen 1802 und 1810 von 9.500 qkm auf etwa 19.500 qkm mehr als verdoppelt. Die Bevölkerungszahl stieg von etwa 620.000 auf etwa 1,3 Millionen. Anlass für die zweite Wende der württembergischen Politik Ende 1813 waren die französischen Niederlagen im Feldzug gegen Russland 1812 sowie in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813. Württemberg trat durch eine Militärkonvention mit Bayern vom 23. Oktober und durch einen Vertrag mit Österreich vom 2. November auf die Seite der Gegner Frankreichs über. Durch seinen abermaligen Bündniswechsel, der durch die bestehenden verwandtschaftlichen Bindungen nach Russland erleichtert wurde, sicherte König Friedrich seinem Land langfristig die Fortexistenz. In den Verhandlungen des Wiener Kongresses 1814/15 blieben sowohl der territoriale Bestand Württembergs als auch der Status als Königreich unangetastet.

      Die politische Konstitution Württembergs erfuhr in der Epoche Napoleons tief greifende Umwälzungen. Herzog Friedrich, von einem autokratischen Herrschaftsverständnis geprägt, nutzte am 30. Dezember 1805 die bevorstehende Erhebung seines Staates zum Königreich, um die altwürttembergische landständische Verfassung aufzuheben. Gleichzeitig wurde das bisherige Herzogtum mit den neuwürttembergischen Gebieten vereinigt. Das Königreich Württemberg wurde unter Friedrich im Sinne des „Aufgeklärten Absolutismus“ regiert, d. h. durch eine starke fürstliche Spitze und die ihr verpflichtete Bürokratie. Erst in der nach-napoleonischen Zeit, im Jahr 1819, erhielt Württemberg unter Friedrichs Sohn und Nachfolger, König Wilhelm I. (1781 – 1864, reg. 1816 – 1864), eine Verfassung und wurde damit in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt.

      Das württembergische Militärwesen war während der Regierungszeit Herzog bzw. König Friedrichs häufigen und grundlegenden Reformen unterworfen.[81] In den Jahren 1798 bis 1800 setzte Friedrich – zum Teil gegen den Landtag – eine Erhöhung der Mannschaftsstärke des württembergischen Heeres von etwa 3.000 auf über 6.300 Mann und eine Neuaufstellung der Formationen durch. In einem für „Neuwürttemberg“ gültigen Rekrutierungsgesetz vom 21. Februar 1803 wurde erstmals eine allgemeine Dienstpflicht der Untertanen formuliert. Der französisch-württembergische Allianzvertrag vom Oktober 1805 brachte eine Erhöhung der Mannschaftsstärke und eine Neuformierung der Truppen. Anfang 1806 hielt Württemberg knapp 10.000 Mann unter Waffen. Bereits im Januar 1806 und nochmals im Jahr 1807 wurde das nunmehrige königliche Armeekorps erneut reorganisiert. Im März 1806 wurde zudem neben dem bereits seit 1704 bestehenden, kollegial organisierten Kriegsrat das Amt eines Kriegsministers geschaffen und mit Herzog Wilhelm von Württemberg, einem Bruder des Königs, besetzt. De facto spielte jedoch der Kriegsrat weiterhin die wichtigste Rolle in der Militärverwaltung. Für die folgenden Entwicklungen auf dem Gebiet des Militärwesens waren die Verpflichtungen maßgebend, die Friedrich beim Beitritt zum Rheinbund im Sommer 1806 eingegangen war. Württemberg oblag, im Kriegsfall 12.000 Mann für die französische Armee zu stellen. Kurz nach der Gründung des Rheinbundes erließ König Friedrich am 6. August 1806 eine Militärkonskriptionsordnung, in der eine Wehrdienstverpflichtung aller Untertanen festgeschrieben wurde. Die militärische Dienstzeit bei der Infanterie betrug acht, bei der Kavallerie zehn Jahre. Zudem war vorgesehen, die Veteranen in sogenannte Landbataillone einzugliedern. Faktisch existierten nach 1806 noch zahlreiche Ausnahmen von der allgemeinen Wehrpflicht. Diese wurden in den Jahren 1809 und 1810 erheblich eingeschränkt. Eine vom König am 20. August 1809 erlassene Militärkonskriptionsordnung, ausführlichere „Instruktionen zum Konskriptionsgesetz“ vom 19. September 1809 sowie einzelne Anweisungen Friedrichs weiteten die militärische Dienstpflicht auf nahezu alle männlichen Württemberger aus. Die Bestimmungen Friedrichs ermöglichten eine Vermehrung der württembergischen Armee auf knapp 29.000 Mann. Die Erhöhung der Mannschaftsstärke machte bereits 1809 eine erneute Reorganisation der Streitkräfte nötig. Auch in den folgenden Jahren fanden Umstrukturierungen der einzelnen Truppenteile statt, deren Zahl sich jedoch nicht mehr grundlegend änderte. Der Kriegsrat, dessen Leitung ab 1809 faktisch der Vizepräsident übernommen hatte, war seit dem 1. Juli 1811 nicht mehr kollegial, sondern monokratisch organisiert. Die tatsächliche Leitung der württembergischen Militärverwaltung lag seit 1810 in den Händen von Friederich August Freiherr von Phull (1767 – 1840), einem Cousin des früheren preußischen Generalstabschefs Karl Ludwig von Phull, der im Dezember 1806 in russische Dienste getreten war.[82] Für den Feldzug gegen Russland stellte Württemberg ein Kontingent von 15.800 Mann, von denen im Winter 1812/13 nur etwa 500 Mann ins Herzogtum Warschau zurückkehrten. Der fast vollständige Verlust des ins Feld gezogenen Armeekorps machte im Winter 1813 umfangreiche Rekrutenaushebungen sowie eine rasche Reorganisation der Armee erforderlich. Im Frühjahr 1813 umfasste das württembergische Heer etwa 24.000 Mann, von denen 11.600 Mann ins Feld zogen, während die übrigen 12.400 in den Garnisonen verblieben. Auch das württembergische Armeekorps des Jahres 1813 erlitt schwerste Verluste. Ende Oktober 1813 langten etwa 1.200 Mann in der Heimat an. Da sich Friedrich bei seinem Bündniswechsel auf die Seite der Gegner Napoleons Ende Oktober/ Anfang November zur Stellung großer Truppenkontingente (je 12.000 Mann 1813 und 1814) verpflichtet hatte, musste erneut binnen kurzer Frist eine Armee aufgebaut werden. Württemberg rief zudem im Januar 1814 den Landsturm auf, der das Land bei einem eventuellen französischen Angriff verteidigen sollte. Die entsprechenden Planungen gingen von 100.000 bis 110.000 Mann aus und erfassten alle Waffenfähigen zwischen 18 und 60 Jahren. Aufgrund der alliierten Erfolge in Frankreich im Frühjahr 1814 kamen sie allerdings nicht zur Umsetzung. Weitere Reformen, die das württembergische Militärwesen auf eine neue Grundlage stellten, folgten nach dem Sieg über Frankreich im März 1814 bzw. nach dem definitiven Ende der napoleonischen Herrschaft im Jahr 1815. Sie wurden zum Teil noch von König Friedrich, im Wesentlichen jedoch von seinem Nachfolger Wilhelm durchgeführt und brachten eine Anpassung der Militärverwaltung und der Heeresgliederung an die Erfordernisse eines Friedensheeres. In diesem Zusammenhang wurde der Personalbestand des württembergischen Heeres deutlich reduziert.

      3. Die württembergische Armee im Krieg 1812 – 1814

      Württemberg war als Rheinbundstaat zur Stellung eines Truppenkontingents für den im Jahr 1812 ausgebrochenen Krieg zwischen Frankreich und Russland verpflichtet.[83] Bereits im Frühjahr 1811, als sich die Spannungen zwischen den Imperien Napoleons und Alexanders zugespitzt hatten und eine russische Militäroffensive gegen das Herzogtum Warschau gedroht hatte, war ein württembergisches Infanterieregiment nach Danzig kommandiert worden. Anfang Februar 1812 erhielt König Friedrich von Napoleon den Befehl zur Mobilmachung eines Armeekorps zum Feldzug gegen Russland.[84]

      Der württembergische König stand einem Krieg gegen das Zarenreich ablehnend gegenüber. Er versuchte im Vorfeld des militärischen Konflikts – vergeblich – mäßigend auf Napoleon einzuwirken und eine Durchführung des Feldzugs zu verhindern. Vor allem zwei Gründe waren hierfür Ausschlag gebend. Zum einen war das Haus Württemberg, wie bereits erwähnt, dynastisch eng mit der Zarenfamilie verbunden. Eine Schwester Friedrichs, Maria Feodorowna, war die Mutter des amtierenden Zaren Alexander. Andere Mitglieder des Hauses Württemberg, zum Beispiel Alexander Herzog von Württemberg, ein Bruder des Königs, sowie Eugen Herzog von Württemberg, ein Neffe aus der schlesischen Linie, dienten in hoher Funktion in der russischen Verwaltung bzw. im Militär.[85] Zum anderen versprach ein Feldzug gegen Russland für Württemberg und seinen König Friedrich keine politischen Vorteile. Arrondierungen des Staatsgebiets, die Friedrich nach dem französisch-österreichischen Krieg 1809 noch erlangen konnte, waren 1812 unabhängig vom Ausgang des Krieges nicht zu erwarten. Hingegen musste Friedrich, der die Verhältnisse im russischen Heer aus seiner eigenen Militärzeit im Zarenreich gut kannte, befürchten, dass ein Großteil seiner Streitmacht für französische Kriegsziele geopfert werden würde.

      Da СКАЧАТЬ



<p>81</p>

Zum Folgenden vgl. Sauer 1967; Cordes 1987; Nafziger 1987; Harder 1987, S. 48 – 62, 64; Paul 2005, S. 752 – 832.

<p>82</p>

Mährle 2014.

<p>83</p>

Zu den Feldzügen von 1812 bis 1814 aus württembergischer Sicht vgl. bes. [Rössler] 1820, S. 195 – 456; Miller 1822; Pfister 1897a; Pfister 1897b; Gerhardt 1937; Kraft 1953, S. 192 – 232. Demnächst: Bickhoff/ Mährle (vgl. Anm. 1).

<p>84</p>

HStA Stuttgart, G 243 Bü 60, Brief Napoleons an König Friedrich I. von Württemberg vom 27. Januar 1812.

<p>85</p>

Zum Dienst von Angehörigen des Hauses Württemberg in Russland vgl. Maleewa. Zu Alexander Herzog von Württemberg vgl. bes. Wiebeking 1835; Sauer 1997b; Raberg 2001, S. 1038. Zu Eugen Herzog von Württemberg vgl. bes. Ow 1997; Eliseew 1999; Ow 2000; Raberg 2001, S. 1041. Demnächst: Denis Sdvižkov: Très brave au feu, peu fortuné. Der russische General Eugen von Württemberg im Porträt, in: Bickhoff/ Mährle, Armee im Untergang (wie Anm. 1).