Vergaberecht für kommunale Bauhöfe. Forum Verlag Herkert GmbH
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Название: Vergaberecht für kommunale Bauhöfe

Автор: Forum Verlag Herkert GmbH

Издательство: Bookwire

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isbn: 9783963143793

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СКАЧАТЬ (§ 3 Abs. 1 VgV).

      Ob die Schwellenwerte bei einer Vergabe erreicht werden, entscheidet zunächst einmal der öffentliche Auftraggeber selber, da er den Wert der auszuschreibenden Leistung vor Beginn der Vergabe zu schätzen hat. Allerdings darf der Wert eines beabsichtigten Auftrags nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung des GWB-Vergaberechts zu entziehen (§ 3 Abs. 1 und 2 VgV) und den Wert absichtlich zu niedrig zu schätzen. Dabei hat der Auftraggeber aber nicht nur die Preise für alle Einzelleistungen sachgerecht zu schätzen, sondern er muss auch die der Preisermittlung zugrunde liegenden Massen realistisch ermitteln.

      Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird (§ 3 Abs. 9 VgV).

      Dem Auftraggeber steht bei der Ermittlung des Auftragswerts ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, der auch von den Nachprüfungsbehörden zu akzeptieren ist. Nimmt der Auftraggeber allerdings keine ordnungsgemäße Kostenschätzung vor, so kann dies auf Antrag eines Bieters die Vergabekammer für ihn nachholen.

      Die Schwellenwerte werden in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und alle zwei Jahre durch die EU überprüft und im Regelfall auch angepasst, zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2020.

Auftragsart Schwellenwert in Euro
Bauaufträge 5.350.000
Konzessionen 5.350.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 214.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten Bundesbehörden 139.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern 428.000
Übersicht der EU-Schwellenwerte für Vergaben

      Die Anpassung betrifft die „klassische“ Vergaberichtlinie, die Sektorenvergaberichtlinie, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Richtlinie Verteidigung und Sicherheit.

      Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in einer künstlich vom IWF geschaffenen Währungseinheit, den sog. Sonderziehungsrechten (SZR), angegeben werden. Da sich deren Kurs zum Euro laufend ändert, werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro.

      Die angepassten Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2020 und sind im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

      Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht mehr erforderlich, da die EU-Vorschriften durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten.

      Im Vergaberecht kommen unterschiedliche Verfahrensarten zur Anwendung, die sich jeweils durch

      • eine ein- oder zweistufige Struktur,

      • das Vorgehen zur Bestimmung des Bieterkreises und

      • hinsichtlich des Ablauf des Verfahrens

      unterscheiden.

      Die Verfahrensarten richten sich insbesondere nach der auszuschreibenden Leistung und deren Auftragswert.

      Teilnahmewettbewerb

      Bei einem Vergabeverfahren mit einer zweistufigen Struktur ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, durch den die Anzahl von Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots oder zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, begrenzt wird.

      Eine Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (z. B. Beschränkte Ausschreibung, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) beginnt hier mit der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung, aus der u. a. hervorgeht, welche Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind und bis wann die Teilnahmeanträge abzugeben sind (Teilnahmefrist).

      Die Bewerber reichen dann mit ihrem Teilnahmeantrag die geforderten Angaben und Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien ein.

      Im Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber aus dem Kreis der Bewerber diejenigen aus, die die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien erfüllen und fordert diese zur Angebotsabgabe auf.

      Der Auftraggeber kann weiterhin die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb begrenzen und gibt die Zahl der Teilnehmer in der Bekanntmachung an.

      Bestimmung der Vergabeart (VOB/A) bzw. der Verfahrensart (UVgO)

      In den Vergabeverfahren können folgende Vergabearten angewendet werden:

      • Verfahren im Unterschwellenbereich – nationale Verfahren unterhalb der Schwellenwerte:

      – Öffentliche Ausschreibung

      – Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb

      – freihändige Vergabe

      – Direktauftrag (Baubereich)

      • Verfahren im Oberschwellenbereich – EU-weite Verfahren oberhalb der Schwellenwerte:

      – offenes Verfahren

      – nicht offenes Verfahren

      – Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb

      – wettbewerblicher Dialog

      – Innovationspartnerschaft

      Nationale Vergabeverfahren

      Öffentliche Ausschreibung

      Bei einer Öffentlichen Ausschreibung fordert der Auftraggeber mit der Auftragsbekanntmachung eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte und geeignete Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

      Bei Ausschreibungen nach der UVgO und der VOB/A Ausgabe 2019 1. Abschnitt kann der Auftraggeber die Verfahrensarten „Öffentliche Ausschreibung“ und „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ gleichberechtigt nach seiner Wahl anwenden.

      Bei Ausschreibungen nach VOL/A ist die Öffentliche Ausschreibung das Regelverfahren.

      Beschränkte Ausschreibung

      Die Beschränkte Ausschreibung ist eine Vergabeart nach § 3 Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 10 und 11 UVgO, bei der Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben werden. Im Gegensatz zu dem nicht offenen Verfahren oberhalb der Schwellenwerte ist СКАЧАТЬ