Название: Hertensteiner Gespräche in Heilbronn
Автор: Heinrich Kümmerle
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783752984927
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Auch waren sich alle einig, dass die erste Umsetzung vom Initiator ausgehen muss, um deren Realisierung voranzutreiben.
In den Vorbereitungsmonaten der ersten Hertensteiner Gespräche konnten Rainer Wieland MdEP (Ludwigsburg), Dr. Franziska Brantner MdB (Heidelberg), Josip Juratovic MdB (Heilbronn), Michael Georg Link MdB (Heilbronn), Florian Ziegenbalg (Stuttgart), Leonhard Reinwald (Heilbronn) sowie Bettina und Heinrich Kümmerle (Heilbronn) zur Vorbereitung und deren Ausgestaltung gewonnen werden.
2. Einleitung
Um die 1. Hertensteiner Gespräche anzustoßen, wurden vom Heilbronner Kreisvorsitzende am 21. April 2017 drei Arbeitstitel „Religiöse / philosophische Grundlage der EU“, „Integration von nicht kompatiblen oder neu zugewanderten Bevölkerungsteilen“ und die „Zukünftige Struktur der EU als Europäischer Bundesstaat“ für die Gespräche vorgeschlagen und alle Mitglieder der EUROPA-UNION Heilbronn, weitere interessierte Mitbürger sowie potentielle Moderatoren aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Daraufhin wurde der erste Arbeitstitel „Religiöse / philosophische Grundlage der EU“ um den rechtlichen Aspekt ergänzt, dies aber auch wieder verworfen, so dass die Gespräche mit diesen drei Themen in drei Arbeitsgruppen erfolgten.
Die Diskussionen der Hertensteiner Gespräche ließen schnell erkennen, dass zu den drei vorgegebenen Themen zukünftig zwingend zwei weitere hinzukommen müssen. Erstens der „soziale Aspekt oder die soziale Ausgestaltung Europas“ und zweitens „der Mensch, seine Bedürfnisse und Ängste als Triebfeder und Grenze von Politik“.
Der soziale Aspekt oder die soziale Ausgestaltung Europas
Grundeinkommen, Mindestlohn, soziale Verantwortung aber auch Eigenverantwortung, Entmündigung und Subsidiarität sind die Stichworte, die die Diskussion hier kurz beschreiben können.
Und im Falle, dass „der Staat“ jedem Bürger sein Ein- und Auskommen sichern soll, die Diskussion, auf welcher Ebene (Gemeinde, Nationalstaat oder Europäischer Bundesstaat) die sozialen Sicherungssysteme angesiedelt werden sollen.
Der Mensch, seine Bedürfnisse und Ängste als Triebfeder und Grenze von Politik
Partizipation, Teilhabe, Angst, Anerkennung, Wut, Hass und Ignoranz sind die Stichworte die diese alle drei arbeitsgruppenübergreifende Diskussion kurz beschreiben können. Erstaunlich die Tatsache, dass dieses Thema von Bürgern verstärkt eingebracht und auch untermauert wurde, welche sich bisher nicht bei uns in Diskussionen um Europa eingebracht hatten.
3. Religiöse / philosophische Grundlage der EU
Moderatorin war Dr. Franziska Brantner MdB, welche durch Leonhard Reinwald unterstützt wurde, der dieses Thema auch in den vorangegangenen Monaten betreut hatte.
Von der Moderatorin wurde die Aufklärung als eine der Hauptgrundlagen aufgeführt, wobei aber angemerkt wurde, dass die europäische Idee doch weit älter und zumindest schon bei Augustinus zu verorten sei. Der heutige Humanismus wurde von keiner Seite aus in Frage gestellt, aber bei den monotheistischen Religionen kam schnell die Relevanz des Islams für Europa ins Spiel und auch die Frage, ob man denn das Christentum als eine Art Leitreligion ansehen könnte.
Die Philosophie wurde von vielen als „zu abgehoben“ bzw. zu abstrakt angesehen, um eine wirkliche Rolle zu spielen und dabei eher verstärkt auf die sehr menschlichen bis hin zu innermenschlichen Aspekte und die Wirtschaftsordnung als grundlagenbestimmend hingewiesen.
Überraschender Weise kam auch sehr schnell die geographische Komponente mit ins Spiel, die einerseits durch die gegebenen Tatsachen (Zypern, Balearen oder Überseegebiete) als auch durch das Faktum, dass sowohl Menschen als auch Kontinentalplatten sich beständig in Bewegung befinden, als für die Fragestellung nicht sehr relevant bewertet. Auch verstärkt durch die Verträge, welche bereits 1949 zum Europarat geführt hatten und Europa heute bis hin zur Straße von Alaska verorten. Zudem wurde aufgeführt, dass es bereits Diskussionen gab, welche den gesamten Mittelmeerraum zu Europa gehörig ansahen und auch darauf hingewiesen, dass bereits 1957 bei den Römischen Verträgen „Eurafrika“ angedacht wurde. Zuletzt wurde dann die immer noch für die meisten Diskutanten gültige Aussage mit ins Spiel gebracht, dass „die einzige Grenze Europas die Demokratie sei“ und damit die Diskussion um die Geographie Europas beendet.
So ließ es sich aber nicht mehr vermeiden, dass dadurch wieder die rechtlichen Aspekte auch in dieser Arbeitsgruppe mit ins Spiel kamen und Europa als Rechtsgemeinschaft angesehen wurde.
Sehr schnell waren sich alle darin einig, dass man Europa und seine Grundlage nicht auf eine oder wenige Ursachen zurückführen könne und die Moderatorin wies darauf hin, dass das Motto der Europäischen Union nicht nur deshalb „in Vielfalt geeint“ sei.
Abschließend wurde von allen Teilnehmern die folgende These als Grundlage für die kommenden Diskussionen gebilligt: „Europas Grundlage ist die Vielfalt, die Toleranz auch gegenüber dem Andersdenkenden und die Erkenntnis, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Chancen haben sollten.“
4. Integration von nicht kompatiblen oder neu zugewanderten Bevölkerungsteilen
Die Moderation dieser Arbeitsgruppe wurde von Josip Juratovic MdB übernommen.
Sehr schnell kam man auf den Punkt, dass die Diskussion um Flüchtlinge viel zu kurz gesprungen sei. Juratovic regte zudem an, dass man auch nicht von Wirtschaftsflüchtlingen, sondern eher von Armutsflüchtlingen sprechen dürfe.
Als zwingende Voraussetzung jeglicher Integration sieht er die Anerkennung der Leistungen von Neubürgern an. Wenn diese verweigert wird, produziere dies automatisch Radikalismen und die Ablehnung sich integrieren zu wollen.
Die Gruppe stellte aber auch fest, dass man „Anerkennung“ nicht geschenkt bekommt, sondern sich verdienen müsse.
Auch in dieser Diskussion kam man schnell auf die rechtlichen Aspekte und Gegebenheiten von Zuwanderung und Ausgrenzung zu sprechen. Als eine Voraussetzung, um Menschen zu integrieren, wurden in der EU einheitliche Gesetze und Ausführungsbestimmungen eingeklagt, die die Zuwanderung europaweit regeln und steuern. Damit wurde aber auch die Thematik von „Obergrenzen“ angesprochen. Eine „Obergrenze“ ist aber gemäß den Verträgen zur Europäischen Union und auch dem Grundgesetz weder legal noch legitim.
Die momentane Sparpolitik (Austeritätspolitik), besonders von Deutschland ausgehend, führe zudem zu nicht unerheblichen Einschränkungen bei den Unionsbürgern selber und würde deswegen auch die Bereitschaft, Flüchtlinge zu integrieren, eher abnehmen lassen und darüber hinaus sogar die Gefahr erhöhen, dass die Unionsbürger auf rechte Parolen ansprechen. Die Diskussionen in Deutschland um die Deutungshoheit über unsere Kultur (z.B. Leitkulturdebatte) und wer Deutscher sein darf, bestätigen diese Befürchtungen.
Für manche Diskutanten ein neuer Aspekt war die Tatsache, dass man auch Menschengruppen in unsere Gesellschaft integrieren müsse, welche schon Jahrzehnte bzw. sogar schon immer in unserer Mitte leben und sich entweder noch nicht vollständig integriert haben oder aber überhaupt nicht integrieren wollen.
Hier wurde dann um Lösungsmöglichkeiten gerungen, wie man Integration einklagen, aber auch durchsetzen könne und man kam auch in dieser Gruppe zur Erkenntnis, dass man hierbei die menschlichen Gegebenheiten unbedingt in Betracht ziehen müsse. Nicht nur Anerkennung ist dabei das Stichwort, sondern auch Ängste nehmen und verstärkt die verschiedensten СКАЧАТЬ