Aktien für Dummies. Christine Bortenlänger
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Название: Aktien für Dummies

Автор: Christine Bortenlänger

Издательство: John Wiley & Sons Limited

Жанр: Личные финансы

Серия:

isbn: 9783527836277

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СКАЧАТЬ deutsche BioTech-Unternehmen an die Börse gegangen – zehn davon in den USA und keines in Deutschland!

      Geht ein Unternehmen in Konkurs, meldet Insolvenz an, haben die Aktionäre wenigstens Anspruch auf eine Beteiligung am Liquidationserlös. Viel ist das meistens aber nicht, und dem gegenüber stehen sehr viele Gläubiger, die ihren Glauben noch nicht ganz verloren haben. Und einige stehen dann doch ein Stückchen weiter vorn – oder oben, um im Bild zu bleiben – als die Aktionäre, zum Beispiel die Beschäftigten, die für ihre geleistete Arbeit entlohnt werden wollen. Auch Banken oder Lieferanten wollen Geld sehen. Erst dann sind die Aktionäre (schließlich sind sie Miteigentümer) dran. Aber nur der Reihenfolge nach, zeitlich müssen sie noch ein Jahr und einen Tag warten, es könnte schließlich noch ein weiterer Gläubiger auftauchen. Immerhin: An den Schulden wird der Aktionär nicht beteiligt.

      Gestrichen – Delisting

      Beim Delisting wird die Börsennotierung von Aktien gestrichen oder die Börsenzulassung beendet. Ein formaler und recht kurzer Akt an der Börse. Die Aktie verschwindet vom Kurszettel. So recht bedacht hat ausgerechnet der Gesetzgeber nicht, dass alles ein Ende haben kann, denn es findet sich im Aktiengesetz kein passender Paragraf dazu!

      Seit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz von 1998 können sich die Unternehmen leichter teilweise oder ganz aus dem Kapitalmarkt zurückziehen. Das ging bisher nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen auf der Hauptversammlung. Die Mehrheit der Aktionäre musste also selbst beschließen, dass ihre Aktien in Zukunft nicht mehr existieren!

      In einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 erleichterte dieser die Durchführung eines Delistings oder Downlistings – also den Abstieg von einem stärker regulierten in ein weniger reguliertes Börsensegment. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, dafür überhaupt eine Hauptversammlung einzuberufen, vielmehr kann dies der Vorstand in Eigenregie entscheiden. Das bedeutet, dass die Aktionäre nach einem solchen Schritt ihre Aktien nicht mehr über die Börse veräußern können. Die eigentliche Streichung erfolgt dann durch die Zulassungsstelle, also die zuständige Börse – allerdings ist in den Börsenordnungen festgelegt, dass den Anlegern genügend Zeit eingeräumt werden muss, um sich noch über die Börse von dem Papier zu trennen.

      Wer mit seinem Unternehmen an die Börse will und von Ihnen als Anleger Geld haben möchte, der muss dafür erst einmal viel erledigen und vorweisen. Da sind gesetzliche Vorschriften, die zum Beispiel im Aktiengesetz (AktG) festgehalten sind, wie etwa das Mindestgrundkapital von 50.000 Euro. Außerdem muss ein Prospekt erstellt werden, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, genehmigt werden muss. Allerdings wird von der BaFin nicht bewertet, ob das Unternehmen gut oder schlecht ist. Sondern nur, ob es alle formalen Anforderungen erfüllt, die der Gesetzgeber vorgibt.

      Der Prospekt ist nicht zu verwechseln mit den bunt bebilderten Katalogen, die man aus der Tageszeitung herausschütteln muss. Vielmehr geht es darin um trockene Fakten und Zahlen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Bilanzen, Vermögens- und Sachwerte. Er muss öffentlich zugänglich gemacht werden – aber selten wird er intensiv von Privatanlegern gelesen, zu trocken und spröde sind Gestaltung und Wortwahl, für Menschen ohne BWL- oder VWL-Studium kaum verständlich.

      Neben diesen gesetzlichen Vorschriften setzen die Börsen noch ihre eigenen Vorgaben obendrauf. Klar, dass ein Weltkonzern, der im Dax gelistet werden will, andere Verpflichtungen erfüllen muss als ein Mittelständler im Mittelstandssegment der Börse München oder Scale der Börse Frankfurt. Mehr dazu erfahren Sie in Kapitel 2. Hintergrund dieser Anforderungen an die Unternehmen ist der Informationsbedarf der Anleger. Denn nur wer informiert ist, kann entsprechend handeln. Damit die Aktiengesellschaften auch an der Börse bleiben dürfen, müssen sie kontinuierlich weiteren Anforderungen entsprechen. Auch diese Folgepflichten unterscheiden sich an den unterschiedlichen Börsenplätzen.

Vorschriften Wesentliche Inhalte
Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Rechnungslegung
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Zulassungsfolgepflichten, Insiderhandel, Strafvorschriften
Börsengesetz (BörsG) Organisation und Tätigkeit der Börsen, Zulassungsvoraussetzungen
Wertpapierprospektgesetz (WpPG) Verkaufs- und Zulassungsprospekte, jährliches Dokument
Handelsgesetzbuch (HGB) Nationale Rechnungslegungsvorschriften, Bilanzeid, Offenlegung der Vorstandsgehälter
Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) Unternehmensübernahmen und Kontrollerwerb, Squeezeout, Gleichbehandlungsgebot

      Aktiengesellschaften müssen mindestens einmal jährlich ihre Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung veröffentlichen, je nach Börsensegment mehr oder weniger ausführlich. Die meisten tun das im Rahmen einer groß angelegten Bilanzpressekonferenz, in deren Anschluss dann oft noch eine Analystenkonferenz abgehalten wird. Dort verteilen sie dann auch einen – meist ziemlich üppigen – Geschäftsbericht in gedruckter Form. Nach HGB muss im jährlichen Dokument, meist eben in Form eines Geschäftsberichts, bei kleineren Gesellschaften die Bilanz und ein erläuternder Anhang und bei größeren Gesellschaften der vollständige Jahresabschluss einschließlich der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, ein Lagebericht (mit beispielsweise auch Ausführungen zum Thema Nachhaltigkeit) und der Bericht des Aufsichtsrats sowie ein Vorschlag und Beschluss zur Gewinnverwendung sowie die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex stehen. Abgerundet wird das Dokument durch den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, also einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

      Mehr Details zu allen kommunikativen Maßnahmen, wie Sie diese Informationen finden und wie Sie sie für Ihre ganz persönliche Anlagestrategie einsetzen, lesen Sie in Kapitel 14.

       Was alles wichtig ist

      Da aber in der Regel und zur Freude der Unternehmen und Anleger nicht nur einmal im Jahr Neuigkeiten zu verkünden sind, muss eine AG alle tatsächlich kursrelevanten Informationen so schnell wie möglich in Form einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen. Was nun wiederum kursrelevant ist, ist ein weites Feld, würde Theodor Fontane sagen. Schon deshalb haben sich viele Juristen den Kopf darüber zerbrochen, wann was veröffentlicht wird, und ihre Ideen sind in zahlreiche Gesetzestexte eingeflossen, die wir für Unerschrockene in Kapitel 14 kurz aufführen.

      Dem СКАЧАТЬ