Schuldrecht Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Schuldrecht Allgemeiner Teil II - Achim Bönninghaus страница 7

Название: Schuldrecht Allgemeiner Teil II

Автор: Achim Bönninghaus

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811476523

isbn:

СКАЧАТЬ target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_37c5190e-94f9-5852-aae9-495f4e8afe6c">Ausschluss der Primärleistungspflicht gem. § 275

       I.Wirkung und Anwendbarkeit des § 275

       II.Ausschluss nach § 275 Abs. 1

       1.Unmöglichkeit

       2.Unterscheidung nach Zeitpunkt der Entstehung

       3.Teilunmöglichkeit

       4.Vorübergehende Unmöglichkeit

       5.Besonderheiten bei der Gattungsschuld

       6.Sondertatbestand des § 300 Abs. 2

       III.Leistungsbefreiung gem. § 275 Abs. 2 und 3

       1.§ 275 Abs. 2

       2.Unzumutbarkeit (§ 275 Abs. 3)

       B.Herausgabe eines stellvertretenden commodums (§ 285)

       I.Schuldverhältnis

       II.Leistungsbefreiung des Schuldners

       III.Erlangung eines Ersatzes

       IV.Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unmöglichkeit und erlangtem Ersatz/Anspruch

       V. Kongruenz zwischen stellvertretendem Commodum und ursprünglich geschuldeter Leistung

       C.Schadensersatz wegen Leistungsbefreiung nach § 275

       I.Anspruchsgrundlagen

       II.Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4

       III.Schadensersatz aus §§ 311a Abs. 2, 275 Abs. 4

       IV.Schadensersatz neben der Leistung bei Unmöglichkeit?

       D.Entfallen der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 1 S. 1

       I.Gegenseitiger Vertrag

       II.Wirkung des § 326 Abs. 1 S. 1

       III.Ausnahme nach § 326 Abs. 1 S. 2

       IV.Vertraglicher Ausschluss

       1.Ausschluss durch Individualvereinbarung

       2.Ausschluss durch gesetzliche Sondertatbestände

       V.Ausnahmen des § 326 Abs. 2

       1.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 1

       2.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 2

       3.Vorteilsausgleich nach § 326 Abs. 2 S. 2

       VI.Ausnahme nach § 326 Abs. 3

       E.Rückzahlungsanspruch aus §§ 346 Abs. 1, 326 Abs. 4

       СКАЧАТЬ