Название: Aufenthalts- und Asylrecht
Автор: Kyrill-Alexander Schwarz
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: JURIQ Erfolgstraining
isbn: 9783811491724
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Überprüfen und optimieren Sie Ihr Lernen und Ihre Zusammenarbeit.
Stellen Sie gemeinsame Regeln in der Gruppe auf, damit Sie mit evt. auftretenden Problemen besser umgehen bzw. die Zusammenarbeit optimieren können. Jeder von Ihnen ist für seine (Un-)Zufriedenheit verantwortlich. Folgende Problemstellungen und Themen können sich ergeben:
• | Konsequenzen: Was passiert, wenn ein Mitglied Termine nicht einhält oder unregelmäßig teilnimmt, unpünktlich ist? |
• | Zügiger Start: Was sollte man vereinbaren, um zielgerichtet und zügig mit der Arbeit zu beginnen? |
• | Verursachungen: Wodurch kommt es zu Lernverzögerungen? Wodurch hat die Unzufriedenheit zugenommen? Was lässt sich ändern, was nicht? |
• | Arbeitsmenge: Sind die Arbeitsanteile inhaltlich und mengenmäßig gleich verteilt? |
• | Qualität: Wie ist die Qualität der Ausarbeitungen? Werden die Dinge gleichwertig bearbeitet? |
• | Arbeitsverteilung: Gibt es „Themenvorsitzende“ oder Spezialaufgaben? Wie zufrieden sind alle mit der Aufgabenverteilung? |
• | Leistungsorientierung: Besteht ausreichend Leistungsdruck? Ist er gerechtfertigt? Wer übt ihn aus? Wie können Sie Druck rausnehmen oder erhöhen? |
• | Ist das Arbeitsklima: angenehm, hilfreich, bedrückend, über- oder unterfordernd, konkurrierend … und wodurch? |
• | Umsetzung der Regeln: Welche Regeln werden eingehalten, welche nicht? Von wem? Warum nicht? Was sollte verändert werden? |
• | Feedback und Kritikfähigkeit: Geben wir uns ausreichend und klar gegenseitig Rückmeldung? Wie gehen Einzelne mit Anerkennung und Kritik um? |
• | Belohnung: Womit können Einzelne, aber besonders die Gruppe belohnt werden, wenn Ziele erreicht wurden? |
1. Teil Die Entstehung des Asylrechts
1
Bevor wir vertieft in das Thema dieses Skripts, dem Asyl- und Aufenthaltsrecht einsteigen empfiehlt es sich, die Entstehung des Asylrechts näher zu betrachten. Nur mit dem Wissen um die historische Entwicklung kann das heutige Regelungssystem in seiner Gänze verstanden werden. In diesem kurzen Kapitel soll daher zunächst untersucht werden, woher das Rechtsinstitut Asylkommt und wie es sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat. Dabei sollen lediglich die wesentlichen Meilensteine näher betrachtet werden.
2
Der Begriff Asyl geht auf die griechische Antike zurück. Dort bedeutete er in etwa soviel wie „Zufluchtsstätte“.[1] Asyl wurde zu dieser Zeit nicht, wie heutzutage, als ein subjektives Recht einer schutzsuchenden Person verstanden, sondern als ein objektives, an einen tatsächlichen Ort gebundenes Recht einer Person dort befristet Schutz zu erhalten.[2] Auf Grund dieser Objektbezogenheit des Asyls hatte der Einzelne auch keinen Anspruch auf Asylgewährung. Es existierten über die Schutzgewährung an Zufluchtsstätten hinaus auch kaum Regelungen zur Einreise und dem Aufenthalt von Ausländern. Vielmehr war das Asyl geprägt durch die sogenannte Territorialhoheit, nachdem die Staaten über ihr Territorium und die darauf befindlichen Personen unabhängig entscheiden können.[3]
3
Die Territorialhoheit steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zur sogenannten Personalhoheit, nach der die Staaten über ihre Bürger die Verfügungsgewalt haben und zwar unabhängig von deren Aufenthaltsort.[4] Zur Zeit der Antike überwog die Idee der Territorialhoheit, sodass Auslieferungen nur in den seltensten Fällen stattfanden. Die Landesgrenzen der benachbarten Staaten wurden respektiert, sodass eine Verfolgung über diese hinweg nicht erfolgte. Dies änderte sich mit der Entstehung des römischen Reichs. Dieses beachtete die Territorialhoheit anderer Staaten grundsätzlich nicht und verfolgte seine flüchtigen Bürger auch über die Staatsgrenzen hinweg auf fremdes Territorium. Die Entwicklung zurück, zur heute wieder vorrangig beachteten Territorialhoheit, begann erst in der Renaissance ab dem 11. Jahrhundert in den italienischen Stadtstaaten.
4
Mit der Bildung der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert erfuhr das Territorialprinzip in Europa umfassende Geltung. Zudem wurde, wie bereits in der Antike, das Verbot der Auslieferung politisch Verfolgter zu einer allgemeinen Regel des Völkerrechts.[5] Jedoch wurde das Asylrecht zu dieser Zeit noch als ein rein objektives Recht angesehen. Es existierte also noch immer kein Anspruch des Einzelnen auf Erteilung von Asyl.
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Ein weiterer wesentlicher Schritt in der Entwicklung des Asylrechts erfolgte mit der Weiterentwicklung der Nationalstaaten hin zu Sozialstaaten im frühen 20. Jahrhundert. Ein Sozialstaat, der sich vor allem dadurch auszeichnet, dass er seinem Volk Sozialleistungen gewährt, muss klar definieren, wer zu seinem Volk gehört und wer nicht. Es liegt gerade nicht im Interesse des Sozialstaats, auch solche Personen mit Leistungen zu unterstützen, die nicht Teil seines Volkes sind und demnach auch keine Leistungen für den Staat erbracht haben. Die Verhinderung der Erschleichung von Sozialleistungen durch (zum ersten Mal so bezeichnete) Ausländer wurde zu einem gesellschaftlichen Problem, welches eine politische Lösung erforderlich machte.
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Der sogenannte Alien Act von 1905 in Großbritannien war in diesem Zusammenhang dann auch eines der ersten Ausländergesetze in Europa.[6] Dieses wurde vor dem Hintergrund des enormen Zustroms an Ausländern erlassen, die weiter in die USA reisen wollten oder zu dieser Zeit im heutigen Russland als Juden verfolgt wurden und Schutz suchten. Man unterschied hierbei bereits zwischen Wirtschaftsmigranten, die lediglich auf der Durchreise waren oder ihren Weg in die USA nicht fortführen konnten, СКАЧАТЬ