Verwaltungsprozessrecht. Mike Wienbracke
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Название: Verwaltungsprozessrecht

Автор: Mike Wienbracke

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811494299

isbn:

СКАЧАТЬ vgl. § 102 Abs. 2 VwGO. Siehe aber Rn. 624 zur Glaubhaftmachung.

       [5]

      BVerwG NVwZ 2014, 1666 (1669). Zur Normbegünstigungstheorie siehe Rn. 19 in der 1. Auflage.

       [6]

      Jacob JuS 2011, 511 (512).

       [7]

      Gegenmodell: Schriftliches Verfahren mit Entscheidung nach Aktenlage.

       [8]

      Siehe allerdings auch § 96 Abs. 2 VwGO und vgl. §§ 87 Abs. 3, 87a Abs. 2, 3 VwGO.

       [9]

      Vgl. BT-Drucks. 18/12591, S. 14 ff.

       [10]

      Ob der seinem Wortlaut nach allein Gehörsverletzungen erfassende § 152a VwGO auf die Verletzung anderer verfassungsrechtlich geschützter Verfahrensgarantien analoge Anwendung findet, ist str., siehe Kaufmann in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 152a Rn. 2, 25 ff. m.w.N.

      1. Teil Einleitung › E. Entscheidung des Gerichts

      1. Teil EinleitungE. Entscheidung des Gerichts › I. Entscheidungsformen des Gerichts

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      1. Teil EinleitungE. Entscheidung des Gerichts › II. Form, Inhalt und Aufbau des Urteils

      27

      28

Klägers,
– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [Name, Adresse] –
gegen
die Stadt [Name],
vertreten durch den Oberbürgermeister [Adresse]
Beklagte,
– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [Name, Adresse] –
(ggf.: „beigeladen: [Name, Adresse]) (ggf.: „beteiligt: Der Vertreter des Öffentlichen Interesses bei dem Verwaltungsgericht [Ort]“)
wegen [Betreff]
am [Datum]
für Recht erkannt:

      29

      30

      1. Die Klage wird abgewiesen.

      2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

      3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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      Im Anschluss an den Tenor folgt gem. § 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO der als solcher überschriebene „Tatbestand“. In diesem ist der Sach- und Streitstand unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen, § 117 Abs. 3 S. 1 VwGO. Wegen der Einzelheiten soll nach § 117 Abs. 3 S. 2 VwGO auf Schriftsätze, СКАЧАТЬ