Название: Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger
Автор: Ralf Klaßmann
Издательство: Bookwire
Жанр: Медицина
isbn: 9783170405028
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374 Zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Angemessenheit (i. S. d. »Marktüblichkeit«) von Entgelten im Rahmen steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, z. B. bei allgemeinen Verwaltungsleistungen, vgl. die aktuelle intensive Diskussion u. a. durch Kümpel, Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, FR 2014, S. 51, Schulte/Buttgereit, Fiktive Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen gemeinnützigen Körperschaften, FR 2014, S. 509, Kümpel, Replik zu »Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen gemeinnützigen Körperschaften, FR 2014, S. 513, Seeger/Milde, Leistungsaustausch zwischen gemeinnützigen Körperschaften – Steuerliche Konsequenzen einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht, NWB 35/2014, S. 2612 und Kirchhain, Wie viel Gewinn nötig, wie viel möglich? Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Unternehmen und Konzerne auf dem Prüfstand – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 27.11.2013 – I R 17/12, DB 2014, S. 1831
375 Jost, Betriebsaufspaltung im steuerfreien Bereich gemeinnütziger Körperschaften – Auswirkungen des BFH-Urteils vom 29.03.2006 – X R 59/00, DB 2007, S. 1664, weist – unter IV. 1. b) – darauf hin, dass diese steuerliche Beurteilung vom Ergebnis her zu begrüßen ist, rechtlich allerdings kaum zu überzeugen vermag
376 Vgl. auch Nr. 3 Satz 5 des AEAO zu § 64 Abs. 1 AO; die gemeinnützigkeitsrechtliche »Unbedenklichkeit« ist also letztlich mit einer »Steuerprämie« belegt worden
377 Wenn diese Auffassung zutrifft, kann es grundsätzlich keine Rolle spielen, ob es sich um eine steuerpflichtige Tochtergesellschaft (als Mieter) handelt oder um einen anderen, nicht steuerbegünstigten Mieter; dann wären z. B. auch Mietverhältnisse zum selbständig tätigen Kiosk-Pächter oder zu selbständig tätigen (niedergelassenen) Ärzten oder selbständigen Physiologen betroffen. Als besonders problematisch könnte sich die Verwendung eines Gebäudes im Wege der Vermietung oder Verpachtung als sog. Ärztehaus herausstellen
378 Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Auflage 2015, S. 149 f.; zur sog. » Sphärentheorie« vgl. grundsätzlich Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Auflage 2015, Abschn. 4
379 Vgl. z. B. Nauen, Ist die Überlassung von Räumen an eine Dienstleistungs-GmbH oder sonstige Dritte gemeinnützigkeitsschädlich?, Das Krankenhaus 2006, S. 319; vgl. auch Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 5.169 und das dort in Fußnote 3 zitierte Schrifttum
380 So wird derzeit z. B. auch die Zulässigkeit der Verwendung von zeitnah zu verwendenden Mitteln zur Finanzierung eines Personalwohnheimes diskutiert; dieses Personalwohnheim wird – formal – durch Vermietung einzelner Wohnungen oder Räume und damit im Rahmen der Vermögensverwaltung, also nicht etwa des Krankenhauszweckbetriebs genutzt
381 Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 5.58
382 Ein » Leerstehenlassen« scheitert an dem Erfordernis, nicht unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzte Mittel möglichst rentabel zu nutzen
383 Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 5.58
384 Zur Reichweite des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht, Der Betrieb 2007, S. 191
385 Gl. A. Schick, Die Betriebsaufspaltung unter Beteiligung steuerbegünstigter Körperschaften und ihre Auswirkungen auf die zeitnahe Mittelverwendung, Der Betrieb 2008, S. 893; vgl. auch Schröder, Die steuerpflichtige und steuerbegünstigte GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, DStR 2008, S. 1069 – unter 7.3 und 7.4 – und Salzberger/Schröder, Gemeinnützigkeitsrecht: Übertragung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes oder Auslagerung von Hilfsfunktionen auf eine Tochter-GmbH, DStR 2015, S. 1602 – unter 5.
386 A. A. aber Jost, Betriebsaufspaltung im steuerfreien Bereich gemeinnütziger Körperschaften – Auswirkungen des BFH-Urteils vom 29.03.2006 – X R 59/00, DB 2007, S. 1664 – unter IV. 1. b), letzter Abs.
387 Vgl. BFH vom 13.11.1996, Az.: I R 152/93, BStBl 1998 II, S. 711; vgl. auch AEAO zu § 55 AO, Nr. 5
388 Vgl. zu Gewinnausschüttungen von steuerbegünstigten Körperschaften auch Kirchhain, Gewinnausschüttungen und -abführungen gemeinnütziger Kapitalgesellschaften – die Finanzverwaltung in der Zwickmühle, DStR 2017, S. 2317
389 BFH vom 01.07.2009, Az.: I R 6/08, BFH/NV 2009, S. 1837
390 Herbert, Die Mittel- und Vermögensbindung gemeinnütziger Körperschaften, BB 1991, S. 178 – unter III. 1. c) aa); Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 5.32
391 Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 5. 41
392 So ausdrücklich BFH vom 18.12.2002, Az.: I R 60/01, BFH/NV 2003, S. 1025
393 Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Auflage 2010, § 9 Rz. 20 f.; vgl. auch AEAO zu § 55 AO, Nr. 19
394 Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Auflage 2015, S. 127
395 AEAO zu § 55 AO, Nr. 19; hierzu kritisch Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Auflage 2010, § 9 Rz. 21, der nur bei gravierenden Mittelfehlverwendungen im konkreten Einzelfall eine Legitimation der Finanzbehörden zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit annimmt; vgl. hierzu auch BFH vom 12.03.2020, Az.: V R 5/17, BFH/NV 2020, S. 1117, der in diesem Zusammenhang einen sog. »Bagatellvorbehalt« statuiert, wonach der Entzug der Gemeinnützigkeit »bei kleineren Verstößen« unverhältnismäßig sei
396 BFH vom 28.10.2004, Az.: I B 95/04, BFH/NV 2005, S. 160
397 Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Auflage 2015, S. 129
398 Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Auflage 2010, § 9 Rz. 21; zur Angemessenheit beim sog. »Cash Pooling« vgl. Seeger/Thier, Cash Pooling – Ein sinnvolles Finanzierungsinstrument zur Nutzung von Kostensenkungspotenzialen auch im gemeinnützigen Konzern, DStR 2011, S. 184 СКАЧАТЬ