Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger. Ralf Klaßmann
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Название: Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger

Автор: Ralf Klaßmann

Издательство: Bookwire

Жанр: Медицина

Серия:

isbn: 9783170405028

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СКАЧАТЬ Finanzverwaltung und den Finanzgerichten nicht mehr akzeptiert werden.

      Sofern sich ein Krankenhausträger auf den Betrieb eines Krankenhauses beschränkt, dürfte es nicht (mehr) zulässig sein, dies in der Satzung als Verfolgung »gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke« zu definieren. Der Krankenhausträger ist in einem solchen Falle verpflichtet, sich für die Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes (i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, nämlich im Sinne der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege) zu entscheiden oder für die Verfolgung mildtätiger Zwecke i. S. d. § 53 Nr. 1 AO.

      Das Wort »insbesondere« kann aber nur im Bereich der Darstellung der Art der Verwirklichung weiterhelfen. Im bereits angesprochenen Beispielsfall einer Körperschaft, die einen gemeinnützigen Zweck in der Form der »Förderung der Altenhilfe« betreibt und die dies nach ihrer Satzung »insbesondere« durch den Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung durchführt, kann hiernach beispielsweise diese satzungsmäßig verankerte »Förderung der Altenhilfe« daneben auch durch eine Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, ohne dass die Satzung geändert bzw. ergänzt werden muss. Denn diese zusätzlichen Aktivitäten im Bereich der Altenhilfe werden durch das Wort »insbesondere« mit abgedeckt.

      Der genannte Träger kann aber beispielsweise ohne Satzungsänderung nicht auch ein Krankenhaus betreiben. Ein solcher Krankenhausbetrieb wäre nicht mehr als Verwirklichung des satzungsmäßigen Zweckes »Förderung der Altenhilfe« zu beurteilen, sondern wäre Ausprägung eines eigenständigen weiteren gemeinnützigen Zweckes, nämlich der »Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens«, die aber im Beispielsfall satzungsmäßig nicht angestrebt wird.

      4 Satzungsfragen bei der Ausgliederung steuerbegünstigter Aktivitäten und damit verbundene weitere Fragestellungen (Betriebsaufspaltungen, Holdingkonstruktionen, Auswirkungen auf das Gebot der Unmittelbarkeit)

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