Die Corona-Falle. Walter Sonnleitner
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Название: Die Corona-Falle

Автор: Walter Sonnleitner

Издательство: Bookwire

Жанр: Изобразительное искусство, фотография

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isbn: 9783903236417

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СКАЧАТЬ klar, dass die rigorosen Einschränkungen für die Wirtschaft und ein zunächst fast völliger Stillstand im wirtschaftlichen Ablauf gewaltige Schäden verursachen würde. Die Experten haben klargestellt, dass auch die zeitweilige Einstellung der Geschäftstätigkeit und der damit verbundene Ausfall an Einnahmen zu einer Vielzahl von Insolvenzen, Betriebsschließungen und damit auch zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führen würde. Darüber hinaus war zu bedenken, dass bei einem Verbot von Menschen-Ansammlungen und Veranstaltungen auch der gesamte Kultur- und Sportbetrieb zum Erliegen kommen würde. Einer ganzen Reihe von Branchen wie etwa der Gastronomie oder überhaupt dem gesamten Tourismus würde zeitweise der Boden entzogen werden. Keine Frage, dass dann der Staat mit Finanzhilfen würde aushelfen müssen, weil niemand im Stich gelassen werden sollte. Und das würde viel Geld kosten.

      Trotzdem: Es sei keine Frage des Geldes, erklärte die österreichische Bundesregierung. Es gehe um Menschenleben. Wenn man über medizinisch bedingte Schutzmaßnahmen und das Herunterfahren der Wirtschaft eine rechtzeitige Eindämmung der Infektionszahlen und eine Überforderung des Gesundheitswesens erreichen könne, dann sei jeder Preis zu rechtfertigen. Nach einem anfänglichen Hilfspaket von versprochenen vier Milliarden Euro war alsbald klar, dass die notwendigen Auffanghilfen eher das Zehnfache kosten könnten und für 2020 ein Rückgang beim Bruttoinlandsprodukt von geschätzten 5,0 bis 7,5 Prozent zu erwarten war. Vom totalen Lockdown des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens waren aber nicht nur die größeren Unternehmen im Dienstleistungs-, Handels-, Gewerbe- und Industrie-Sektor betroffen, sondern eine ganz große Zahl von Einzel- und Klein-Unternehmern, vornehmlich aus dem Bereich persönliche Dienstleistungen, aber auch Künstler und Sportler, denen ebenfalls Hilfe in der Existenzsicherung zuteilwerden musste.

       1.2.2 Gesundheit oder Hausarrest

      Die Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte der Menschen, deren Folgen eher nicht so sehr in Geld- und Vermögensverlusten ausgedrückt werden können, das sind die Maßnahmen im Rahmen des Social Distancing. Dazu gehörten die verfügten Ausgangssperren mit nur wenigen Ausnahmen, die Verbote für das Zusammentreffen der Generationen innerhalb der Großfamilien und die generelle Ein- oder Abstufung der Menschen über 60 als eigene „Risikogruppe“. Diese „älteren Menschen“ mussten weggesperrt werden, um sie vor Ansteckung – und damit vor einer Einlieferung ins Krankenhaus oder auf die Intensivstation - zu schützen, hieß es plötzlich. Die Parole dazu: Wer gesund bleiben will, muss seine Freiheit opfern!

       1.2.3 Die Verfassungsrichter setzen neue Maßstäbe

      Nicht alles was eine Regierung an Gesetzen erarbeitet und im Parlament beschließen lässt, ist dann in der Praxis auch verfassungskonform und kann auf Dauer so durchgesetzt werden – auch wenn es im Prinzip dazu gedacht ist, die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dem steht nämlich das Verfassungsprinzip der „Verhältnismäßigkeit“ entgegen, das auch beim Covid-19-Maßnahmengesetz berücksichtigt werden musste.3 Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip dürfen persönliche Grund- und Freiheitsrechte nur dann beschränkt werden, wenn feststeht, dass diese „persönlichen Rechte nicht höher zu bewerten sind als das Interesse der Öffentlichkeit“. Geprüft werden muss vor der Gesetzwerdung auch, ob das Gesetz einen „legitimen Zweck erfüllt, ob es zur Erreichung des angestrebten Zieles wirklich taugt, und ob das geplante Gesetz auch notwendig und angemessen ist“. Auf diese Weise sollen die Menschen vor einem Zuviel an staatlichen Eingriffen auf ihre Rechte geschützt werden – auch wenn das im Grunde gut gemeint war.

      Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ist naturgemäß vor allem eine sehr politische Frage – eine Frage, die von ideologischen Werthaltungen bestimmt ist und die erst im Nachhinein wirklich konkret beantwortet werden kann. Die Frage, ob es denn wirklich notwendig war, wochenlang fast alle österreichischen Betriebe zu sperren und damit Einnahmenausfälle, Firmenzusammenbrüche und Schäden in Milliardenhöhe zu verursachen, „nur um den Corona-bedingten Tod von einigen hundert Menschen zu vermeiden“, wird wohl von Vertretern der unterschiedlichen

      Interessensgruppen unterschiedlich bewertet werden. Die Verfassungsrichter müssen aber jeweils ganz konkret und direkt auf Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof eingehen, die von Einzelpersonen und Interessensvertretern aus allen Bevölkerungsgruppen eingebracht werden.

      Es war daher auch nur eine Frage der Zeit, bis die teilweise überfallsartig vorgelegten Bestimmungen im Covid-19-Maßnahmengesetz und die darauf beruhenden Verordnungen zumindest in einigen, aber sehr wichtigen Punkte als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Zunächst war es vor allem die Verordnung über das generelle Verbot zum Betreten des öffentlichen Raumes. Damit war es dann auch nicht strafbar, sich im Freien aufzuhalten oder Besuche von Freunden oder Verwandten in den eigenen privaten Räumen zu empfangen. Aufgehoben wurden auch die Bestimmungen, wonach für die Öffnungserlaubnis von Handelsbetrieben eine 400-m2-Grenze eingezogen wurde, oder die Öffnung der Garten-Center-Betriebe nicht erlaubt worden war. Im Falle der Ausgangssperre wurde von den Verfassungsrichtern die Verhältnismäßigkeit der Verordnung verneint, bei der unterschiedlichen Aufsperr-Erlaubnis nach Größe der Verkaufsflächen oder des Handelsgegenstandes hat das Ministerium gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Sehr wohl als verfassungskonform wurden hingegen die Bestimmungen anerkannt, wonach Entschädigungsansprüche der Unternehmen gegen den Staat im Falle von Betriebsschließungen nicht möglich sind. Dies mit Hinweis auf die umfangreichen Angebote des Staates zur Abwendung von großen Vermögens- und Existenznachteilen an alle Bereiche in der Bevölkerung.

       1.2.4 Regierung und Behörden müssen umdenken

      Für eine Regierung, welcher Partei oder Parteienkoalition auch immer, ist es meist etwas peinlich, wenn Gesetze aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Ebenso unangenehm ist es auch für das jeweils zuständige Ministerium, wenn Verordnungen aus seinem Bereich wegen einer Verfassungswidrigkeit außer Kraft gesetzt werden.

      Das gilt erst recht, wenn aufgrund solcher Verordnungen Strafen für deren Übertretung verhängt und bereits kassiert wurden. Und da mussten sich Regierung und Behörden einiges einfallen lassen.

      Strafen die noch behördenanhängig waren, konnten relativ einfach nach den geltenden Bestimmungen umentschieden werden – ohne Strafe eben. Bei Strafbescheiden, die zwar zugestellt aber noch nicht bezahlt worden waren, konnte die Angelegenheit durch Berufung und Nichtbezahlung im Nachhinein bereinigt werden. Schwierig war es lediglich bei allen jenen unzähligen Fällen, wo Polizistinnen und Polizisten gleich vor Ort und Stelle Strafmandate ausgestellt und kassiert hatten.

      Es gilt dasselbe wie bei den Strafmandaten im Auto: Wer gleich bezahlt, bekennt eine Schuld ein – egal ob man schuldig ist oder nicht, verzichtet man so auf Einspruch. Hier wurde auf politischer Ebene von der Opposition eine General-Amnestie mit automatischer Rückzahlung der zu Unrecht bezahlten Strafen gefordert. Eine Umgehung der bestehenden Gesetzesregelungen, die dagegensprechen, wird man wohl noch finden müssen.Für die Regierung und die jeweils zuständigen Ministerien bedeuten diese Vorkommnisse mit den verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen ganz sicher einen Auftrag für mehr Sorgfalt und Einsatz von spezifischem juridischem Sachverstand. Vor allem das Gesundheitsministerium hat mit seinen Beamten eine ganze Reihe von Verordnungen verbockt, weil man anscheinend nicht wie vorgesehen, ausreichend eng mit dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zusammenarbeiten oder sich gar belehren lassen wollte.

      Mitte August wurden dann auch bereits jene Neufassungen im Covid-19-Maßnahmengesetz und die Verordnungen, die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden, zur Begutachtung ausgeschickt. Die Begutachtungsfrist wurde extrem kurzgehalten, da man damit rechnen musste, dass schon in wenigen Wochen oder Monaten wieder neue und strengere Maßnahmen gegen СКАЧАТЬ