Strategie und strategisches Management. Группа авторов
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СКАЧАТЬ style="font-size:15px;">      Der Finanzsektor, und damit ist die Welt der Börsen, Banken und Fondsmanager sowie der Versicherungen gemeint, ist davon geprägt, dass er stets mit einer Fülle von angeblich neuen Regelwerken konfrontiert wird. Dies ist i.d.R. v.a. dann gehäuft der Fall, wenn es wieder einmal nötig erscheint, eine vorhergegangene Krise, welcher Art auch immer – sei es das Dot.com-Sterben, sei es die Asienkrise oder die Ölkrise oder die „letzte“ Finanzmarktkrise 2007/2008 – zu managen und Maßnahmen zu setzen, um eine weitere Krise zu unterbinden.

      Gerade in Europa lassen sich in den letzten Jahren auch einschneidende Änderungen auf der aufsichtsrechtlichen Ebene erkennen. Durch die neue Finanzmarktaufsichtsstruktur der Europäischen Union (EU) haben EU-Behörden, u.a. die European Banking Authority (EBA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA), aber insbesondere auch die Europäische Zentralbank (EZB), an Einfluss auf den nationalen Märkten gewonnen und der Fokus wurde verstärkt auf die Risikobetrachtung gelegt, sei es im Hinblick auf das Kredit-, Markt- oder Liquidationsrisiko, sei es auf das operationelle Risiko und das Reputationsrisiko.

      Im Zusammenhang mit Regularien gibt es unzählige spannende Themen, die hier jedoch nicht alle behandelt werden konnten. Es wurden daher einzelne Themenblöcke herausgegriffen, die nicht nur für den Finanzsektor, sondern auch für andere Branchen von Bedeutung sind.

      Diese Auslagerungen stellten sich anfangs meist als sehr positiv und ertragreich dar, dabei wurde aber oftmals der alte Grundsatz der Erfüllungsgehilfenhaftung außer Acht gelassen, der besagt, dass man auch für einen Dritten, den man beauftragte, und seine Fehler gerade zu stehen und zu haften hat wie für seine eigenen. Der Grundsatz rückte erst dann wieder ins Bewusstsein und wurde leider oftmals auch schlagend, als Probleme mit den Aufsichtsbehörden auftauchten, sich Problemfälle häuften und sich u.a. europäische Fondsgesellschaften für die Auswahl der ausgelagerten Partner rechtfertigen und allfällige Verluste tragen mussten.

      Es ist unbestritten, dass Problemfälle auch Einfluss auf die Regularien hatten. Die Aufsichtsbehörden nahmen sich verstärkt dieses Themas an, um die Stabilität und Sicherheit am Markt zu gewährleisten.

      Dieses Risiko ist bei der Auswahl der Partner als strategischer Aspekt sehr wohl zu berücksichtigen, da hier der Kosten-Nutzen-Faktor v.a. auch auf das operationelle Risiko und die damit verbundenen Kosten abzustellen hat.

      Das Thema „Sanktionen“ ist ebenfalls in aller Munde und erhitzt i.d.R. die Gemüter.

      Das OFAC gilt als absolute Macht im Finanzwesen. Über meine seit Jahren oft getätigte Aussage, „bitte nur ja nicht anstreifen“, schmunzelt heutzutage niemand mehr.

      Sanktionen sind „lästig“ und sehr unangenehm, die Einhaltung der Verbote – zusammengefasst auch in den Compliance-Bestimmungen u.a. im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsprävention – wird als noch „lästiger“ wahrgenommen. Wobei das Wort „lästig“ hier sicher fehl am Platz ist, denn risikoorientiertes und -bewusstes Handeln ist gefragt.

      Die möglichen Sanktionen, welcher Art auch immer, stehen zumeist im Vordergrund und Compliance-Vorgaben werden nur dann eingehalten, wenn Strafen drohen. Das mag vielleicht etwas überspitzt formuliert erscheinen, spiegelt aber doch sehr gut die Praxis, wenn Fragen nach Strafen und Sanktionen vom Vorstand häufig als erste gestellt werden.

      Die Geschäftswelt ist gefordert, adäquate Lösungen für den Handel und die Abwicklungen internationaler Transaktionen im Rahmen dieser Compliance-Vorgaben zu finden, um das operationelle Risiko zu minimieren. Umgehungsgeschäfte sind nicht immer die „beste“ strategische Lösung СКАЧАТЬ