Seine Schriften zur Wissenschaftslehre. Max Weber
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Название: Seine Schriften zur Wissenschaftslehre

Автор: Max Weber

Издательство: Bookwire

Жанр: Математика

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isbn: 9783849612269

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СКАЧАТЬ und wenn man von dem »Animismus« und »Symbolismus« auf der einen, dem »Subjektivismus« auf der anderen Seite absieht, selbst die Kategorien, nach denen die Epochen geschieden werden. Das logische Mittel, welches L. anwendet: Hypostasierung der »Nation« als eines kollektiven Trägers derjenigen psychischen Vorgänge, welche nach ihm die »Sozialpsychologie« erörtern soll, ist das gleiche wie bei allen »organischen« Theorien. Auch die Bezugnahme auf das »Gesetz der großen Zahl« zur Erhärtung der »Gesetzlichkeit« in der Bewegung der sozialen Gesamterscheinungen trotz der empirischen »Freiheit« des »Einzelnen« kehrt bei ihm, wenn schon verhüllt, wieder.

      Der Unterschied zwischen Roscher und ihm beruht nur auf der nüchternen Gewissenhaftigkeit Roschers, der nie an die Möglichkeit geglaubt hat, das Wesen des einheitlichen Kosmos in einem oder einigen abstrakten Begriffen auch formulieren zu können, und der in seiner Praxis sein Schema zwar innerhalb gewisser Grenzen zur Stoffgliederung und Veranschaulichung benutzte, nie aber dessen Erhärtung zum Ziel seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht und diese dadurch ihrer Unbefangenheit beraubt hätte. Siehe die oben S. 17 wiedergegebenen Ausführungen in Roschers »Thukydides«.

      63 Enthalten in Roschers »Ansichten der Volksw. vom gesch. Standpunkt«, Bd. I, in dem Aufsatz über das Verhältnis der Nationalökonomie zum klassichen Altertum. Der Aufsatz ist, wie gesagt, 1849 entstanden.

      64 S. die höchst charakteristischen Bemerkungen am Schluß des § 264 und in den Noten dazu. Der logische Charakter der stark religiös gefärbten Argumentation ist ersichtlich emanatistisch, aber wie vorsichtig weicht Roscher in der Formulierung der direkten Berufung auf Gottes Ordnung aus!

      65 R. begnügt sich daher auch bei der Schilderung des »Sterbens« der Völker mit ziemlich vagen Bemerkungen (§ 264), wobei die »unvermeidliche Abnutzung aller Ideale« und die »Erschlaffung im Genuß« eine Rolle spielen. In der Geschichte der Nationalökonomik (S. 922) wird in Anlehnung an Aeußerungen Niebuhrs das Schwinden des Mittelstandes auf bestimmten Kulturstufen als »Hauptform des Alterns hochkultivierter Völker« hingestellt. Mit dem modernen geschichtsphilosophischen Kulturpessimismus, wie er wissenschaftlich u.a. von Vierkandt vertreten wird, hat R.s Standpunkt infolge seines religiös bedingten Optimismus innerlich nichts Verwandtes. – Seine Ansicht von der »Notwendigkeit« des »Verfalles« für jeden »Organismus« und deshalb auch das »Volksleben« hielt Roscher auch in den späteren Auflagen (Anm. 7 zu § 16) ausdrücklich als einen Punkt, in dem er von Schmoller abweichen müsse, aufrecht. – Roscher geht soweit, es (Thukydides S. 469) unter Berufung auf Aristoteles Politik V, 7, 16 als eins der »tiefsten Entwickelungsgesetze« zu bezeichnen, daß dieselben »Kräfte«, welche ein Volk auf den Gipfel seiner Kulturentwickelung heben, im weiteren Fortwirken es davon auch wieder herabstürzen, und gelangt so in seinem »System« (§ 264 Anm. 7) zu dem Satz: »Große Herrscher, denen man nachrühmt, daß sie durch ihre Konsequenz die Welt erobert, würden mit derselben Konsequenz, fünfzig Jahre länger fortgesetzt, ganz gewiß (!) die Welt wieder verloren haben.« Es handelt sich hier um halb platonische, halb Hegelsche Formen der Konstruktion, aber in religiöser Wendung: die »Idee« des Endlichen, welche die Notwendigkeit jenes Ablaufs enthält, ist Gottes feste Ordnung.

      66 Möglich wäre es bezüglich des »Sterbens« der Völker nur bei Identifikation des Begriffs »Volk« mit der gattungsmäßig erfaßten politischen Organisation der Staaten, also bei rationalistischer Entleerung des Begriffes »Volk«. Aus dem »Altern« würde dabei vollends lediglich die inhaltsleere Vorstellung des Ablaufs eines erheblichen Zeitraums.

      67 Roscher hat freilich diesen prinzipiellen logischen Gegensatz gar nicht bemerkt. Er identifiziert § 22 Anm. 3 in charakteristischer Weise begriffliche Abstraktion und Zerlegung eines Zusammenhangs in seine Komponenten. Die Trennung der Muskeln und Knochen durch den Anatomen ist ihm eine Analogie der Abstraktion.

      68 Wir erinnern uns hier an das, was er im »Thukydides« über das Prinzip der Kausalität gesagt hatte: das »Wichtigere« muß als Realgrund angesehen werden, aus dem die Einzelerscheinungen emanieren. Siehe oben S. 18.

      69 Siehe oben S. 19 f.

      70 Bücher (a.a.O.) bedauert, daß Roscher sein Periodisierungsprinzip nicht »dem Begriffsinhalt der eigenen Wissenschaft entnommen« habe. Es stand eben für Roscher (und ebenso für Knies, wie unten zu zeigen sein wird) keineswegs fest und versteht sich ja auch an sich durchaus nicht von selbst, daß dies überhaupt möglich bzw. in welchem Maße es methodisch fruchtbar ist.

      71 Zusammengefaßt als »Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie, Aristokratie und Demokratie«.

      72 S. die zutreffenden Bemerkungen von Hintze über »Roschers politische Entwicklungstheorie« in Schmollers Jahrbuch, 21. Jg. (1897), S. 767 ff.

      73 Inwieweit diese Ansicht methodisch zutrifft, fragen wir an dieser Stelle nicht.

      74 § 11: »Selbst der bloß rechnende Verstand muß erkennen, daß unzählige Anstalten ... für jeden Einzelnen ... notwendig sind, ohne Gemeinsinn aber ganz unmöglich bleiben, weil kein Einzelner die dazu erforderlichen Opfer übernehmen könnte.« – Ganz ähnlich: Gesch. d. Nationalökonomik, S. 1034, wo die für die Pseudo-Ethik, welcher der Historismus zu verfallen droht, recht charakteristische Bemerkung eingeflossen ist: »Der verständige Eigennutz trifft in seinen Forderungen immer näher mit denen des Gewissens zusammen, je größer der Kreis ist, um dessen Nutzen es sich handelt, und je weiter dabei in die Zukunft geblickt wird.«

      75 Roscher zitiert hierzu (§ 11 Note 6) die Ausführungen Kants in dessen Anthropologie über die Beschränkung der Neigung zum Wohlleben durch die Tugend. Später ist ihm der »Gemeinsinn« Emanation einer objektiven sozialen Macht geworden, – er betont in den späteren Auflagen, daß er unter Gemeinsinn wesentlich dasselbe verstehe, was Schmoller »Sitte« nenne. Hiergegen wandte sich, wie wir sehen werden, Knies in der zweiten Auflage seines Hauptwerkes.

      76 Das Problem bestand für die klassische Theorie deshalb nicht, weil sie von der Annahme ausging, daß auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens nur ein konstantes und einfaches Motiv wissenschaftlich in Betracht zu ziehen sei: der »Eigennutz«, welcher sich auf dem Boden der Verkehrswirtschaft in dem Streben nach dem Maximum privatwirtschaftlichen Gewinns äußere. Für sie bedeutet die ausschließliche Berücksichtigung dieses Triebes keineswegs eine Abstraktion.

      77 Bekanntlich ist auch dieses Prinzip selbst von Rau nicht konsequent durchgeführt worden. Rau begnügte sich damit, das vorwaltende Wirken des Eigennutzes als eines »unwiderstehlichen Naturtriebes« als das Normale zugrunde zu legen, dem gegenüber andere »übersinnliche« und »erhabene« Motive jedenfalls nicht als Grundlage für die Aufstellung von »Gesetzen« in Betracht kommen könnten, – weil sie irrational sind. Daß aber die Aufstellung von Gesetzen der einzig mögliche wissenschaftliche Zweck sei, verstand sich von selbst.

      78 Für die »prähistorische« nationalökonomische Theorie war eben der Mensch nicht das abstrakte Wirtschaftssubjekt der heutigen Theorie, sondern auch für die Nationalökonomie der abstrakte Staatsbürger der rationalistischen Staatslehre, wie dies charakteristisch bei Rau (Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, § 4) hervortritt: »Der Staat besteht ... aus einer Anzahl von Menschen, welche in gesetzlicher Ordnung beisammen leben. Sie heißen Staatsbürger, sofern sie ... gewisse Rechte genießen; ihre Gesamtheit ist das Volk, die Nation im staatswissenschaftlichen Sinne des Wortes.« Davon verschieden ist nach Rau der Begriff: Volk »im historisch-genealogischen Sinne in bezug auf Abstammung und Absonderung«. (Vgl. dazu Knies, 1. Aufl. S. 28)

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