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der Tat »subjektivierend«, wenn nämlich darunter verstanden wird, daß die »Geltung« jener Werte selbstverständlich von uns niemals im Sinn einer Geltung als empirischer »Tatsache« gemeint sein kann. Denn in dem hier jetzt in Rede stehenden Sinn verstanden, interpretiert sie nicht, was die historisch an der Schaffung des »bewerteten« Objekts Beteiligten ihrerseits subjektiv »empfanden« – das ist ihr, soweit sie Selbstzweck ist, nur eventuell Hilfsmittel für unser eigenes, besseres »Verständnis« des Wertes183 –, sondern was »wir« in dem Objekt an Werten finden »können« – oder etwa auch: »sollen«. Im letzteren Fall setzt sie sich die Ziele einer normativen Disziplin – etwa der Aesthetik – und »wertet« selbst, im ersteren ruht sie, logisch betrachtet, auf der Grundlage »dialektischer« Wertanalyse und ermittelt ausschließlich »mögliche« Wertbeziehungen des Objekts. Diese »Beziehung« auf »Werte« ist es nun aber, – und das ist ihre in unserm Zusammenhang entscheidend wichtige Funktion, – welche zugleich den einzigen Weg darstellt, aus der völligen Unbestimmtheit des »Eingefühlten« herauszukommen zu derjenigen Art von Bestimmtheit, deren die Erkenntnis individueller geistiger Bewußtseinsinhalte fähig ist. Denn im Gegensatz zum bloßen »Gefühlsinhalt« bezeichnen wir als »Wert« ja eben gerade das und nur das, was fähig ist, Inhalt einer Stellungnahme: eines artikuliert-bewußten positiven und negativen »Urteils« zu werden, etwas, was »Geltung heischend« an uns herantritt, und dessen »Geltung« als »Wert« »für« uns demgemäß nun »von« uns anerkannt, abgelehnt oder in den mannigfachsten Verschlingungen »wertend beurteilt« wird. Die »Zumutung« eines ethischen oder ästhetischen »Wertes« enthält ausnahmslos die Fällung eines »Werturteils«. Ohne nun auf das Wesen der »Werturteile« hier noch näher eingehen zu können184, so ist für unsere Betrachtungen das eine jedenfalls festzustellen: daß die Bestimmtheit des [Urteils-]Inhaltes es ist, welche das Objekt, auf welches sie sich beziehen, aus der Sphäre des nur »Gefühlten« heraushebt. Ob irgend jemand das »Rot« einer bestimmten Tapete »ebenso« sieht wie ich, ob es für ihn dieselben »Gefühlstöne« besitzt, ist durch kein Mittel eindeutig festzustellen, die betreffende »Anschauung« bleibt in ihrer Kommunikabilität notwendig unbestimmt. Die Zumutung, ein ethisches oder ästhetisches Urteil über einen Tatbestand zu teilen, hätte dagegen gar keinen Sinn, wenn – bei allem Mitspielen inkommunikabler »Gefühls« bestandteile – nicht dennoch der »zugemutete« Inhalt des Urteils in den Punkten, »auf die es ankommt«, identisch »verstanden« würde. Beziehung des Individuellen auf mögliche »Werte« bedeutet stets ein – immer nur relatives – Maß von Beseitigung des lediglich anschaulich »Gefühlten«. Eben darum – und damit kommen wir noch einmal abschließend auf einige schon früher gemachte Andeutungen zurück – tritt diese geschichtsphilosophische »Deutung«, und zwar in ihren beiden möglichen Formen: der direkt wertenden (also: metaphysischen) und der lediglich wertanalytischen, offensichtlich fortwährend in den Dienst des »einfühlenden Verständnisses« des Historikers. Es kann in dieser Hinsicht durchaus auf die, nur in der Formulierung hier und da nicht abschließenden, gelegentlich auch sachlich nicht ganz unbedenklichen Bemerkungen Simmels185 verwiesen und mag nur folgendes ergänzend hinzugefügt werden: Weil das »historische Individuum« auch in der speziellen Bedeutung der »Persönlichkeit« im logischen Sinn nur eine durch Wertbeziehung künstlich hergestellte »Einheit« sein kann, ist »Wertung« die normale psychologische Durchgangsstufe für das »intellektuelle Verständnis«. Die volle Verdeutlichung der historisch relevanten Bestandteile der »inneren Entwickelung« einer »historischen Persönlichkeit« (etwa Goethes oder Bismarcks) oder auch nur ihres konkreten Handelns in einem konkreten historisch relevanten Zusammenhang pflegt in der Tat nur durch Konfrontation möglicher »Wertungen« ihres Verhaltens gewonnen zu werden, so unbedingt die Ueberwindung dieser psychologischen Durchgangsstufe in der Genesis seines Erkennens vom Historiker beansprucht werden muß. Wie in dem früher benutzten Beispiel des Patrouillenführers die kausale Deutung in den Dienst des praktischen »Stellungnehmens« trat, indem sie das noëtische »Verstehen« der aus sich selbst nicht eindeutigen Order ermöglichte, so tritt in diesen Fällen umgekehrt die eigene »Wertung« als Mittel in den Dienst des »Verstehens«, und das heißt hier: der kausalen Deutung fremden Handelns186. In diesem Sinn und aus diesem Grund ist es richtig, daß gerade eine ausgeprägte »Individualität« des Historikers, d.h. aber: scharf präzisierte »Wertungen«, die ihm eigen sind, eminent leistungsfähige Geburtshelfer kausaler Erkenntnis sein können, so sehr sie auf der andern Seite durch die Wucht ihres Wirkens die »Geltung« der Einzelergebnisse als Erfahrungswahrheit auch wieder zu gefährden geeignet sind187.
Um hiermit diese notgedrungen etwas eintönige Auseinandersetzung mit den mannigfachen, in allerhand Farben und Formen schillernden Theorien, von der angeblichen Eigenart der »subjektivierenden« Disziplinen und der Bedeutung dieser Eigenart für die Geschichte abzuschließen, so ist das Ergebnis lediglich die eigentlich recht triviale, aber trotz allem immer wieder in Frage gestellte Einsicht, daß weder die »sachlichen« Qualitäten des »Stoffes« noch »ontologische« Unterschiede seines »Seins«, noch endlich die Art des »psychologischen« Herganges der Erlangung einer bestimmten Erkenntnis über ihren logischen Sinn und über die Voraussetzungen ihrer »Geltung« entscheiden. Empirische Erkenntis auf dem Gebiet des »Geistigen« und auf demjenigen der »äußern« »Natur«, der Vorgänge »in« uns und derjenigen »außer« uns ist stets an die Mittel der »Begriffsbildung« gebunden, und das Wesen eines »Begriffs« ist auf beiden sachlichen »Gebieten« logisch das gleiche. Die logische Eigenart »historischer« Erkenntnis im Gegensatz zu der im logischen Sinn »naturwissenschaftlichen« hat mit der Scheidung des »Psychischen« vom »Physischen«, der »Persönlichkeit« und des »Handelns« vom toten »Naturobjekt« und »mechanischen Naturvorgang« durchaus nichts zu schaffen188. Und noch weniger darf die »Evidenz« der »Einfühlung« in tatsächliche oder potentielle »bewußte« innere »Erlebungen« – eine lediglich phänomenologische Qualität der »Deutung« – mit einer spezifischen empirischen »Gewißheit« »deutbarer« Vorgänge identifiziert werden. – Weil und soweit es uns etwas »bedeuten« kann, wird eine, physische oder psychische oder beides umfassende, »Wirklichkeit« von uns als »historisches Individuum« geformt; – weil es durch »Wertungen« und »Bedeutungen« bestimmbar ist, wird »sinnvoll« deutbares menschliches Sich-Verhalten (»Handeln«) in spezifischer Art von unserm kausalen Interesse bei der »geschichtlichen« Erklärung eines solchen »Individuums« erfaßt; – endlich: soweit es an sinnvollen »Wertungen« orientiert oder mit ihnen konfrontierbar ist, kann menschliches Tun in spezifischer Art »evident« »verstanden« werden. Es handelt sich also bei der besonderen Rolle des »deutbar« Verständlichen in der »Geschichte« um Unterschiede 1. unseres kausalen Interesses und 2. der Qualität der erstrebten »Evidenz« individueller Kausalzusammenhänge, nicht aber um Unterschiede der Kausalität oder der Bedeutung und Art der Begriffsbildung. –
Es erübrigt jetzt nur noch, einer bestimmten Art der »deutenden« Erkenntnis einige Betrachtungen zu widmen: der »rationalen« Deutung mittels der Kategorien »Zweck« und »Mittel«. Wo immer wir menschliches Handeln als durch klar bewußte und gewollte »Zwecke« bei klarer Erkenntnis der »Mittel« bedingt »verstehen«, da erreicht dieses Verständnis unzweifelhaft ein spezifisch hohes Maß von »Evidenz«. Fragen wir nun aber, worauf dies beruhe, so zeigt sich als Grund alsbald der Umstand, daß die Beziehung der »Mittel« zum »Zweck« eine rationale, der generalisierenden Kausalbetrachtung im Sinn der »Gesetzlichkeit« in spezifischem Maße zugängliche ist. Es gibt kein rationales Handeln ohne kausale Rationalisierung des als Objekt und Mittel der Beeinflussung in Betracht gezogenen Ausschnittes aus der Wirklichkeit, d.h. ohne dessen Einordnung in einen Komplex von Erfahrungsregeln, welche aussagen, welcher Erfolg eines bestimmten Sich-Verhaltens zu erwarten steht. Zwar ist es in jedem Sinn grundverkehrt, wenn behauptet wird, die »teleologische«189 »Auffassung« eines Vorganges sei aus diesem Grunde als eine »Umkehrung« der kausalen zu begreifen190. Richtig aber ist, daß es ohne den Glauben an die Verläßlichkeit der Erfahrungsregeln kein auf Erwägung der Mittel für einen beabsichtigten Erfolg ruhendes Handeln geben könnte, und daß, im Zusammenhang damit, ferner bei eindeutigem gegebenen Zweck die Wahl der Mittel
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