Frauenmorde. Remo Kroll
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Название: Frauenmorde

Автор: Remo Kroll

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 9783959587914

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СКАЧАТЬ werden, die nach seinen Angaben eine wichtige Rolle in seinem Leben spielte.

      Schon im Vorschulalter hatte Switalla oft onaniert. Wenn ihn sein Vater dabei erwischte, machte er ihm Vorwürfe, was Switalla sehr unangenehm war und ihn auch noch in der Pubertät psychisch stark belastete. Im Alter von sechs Jahren bekam er von seinem Vater ein Buch über Geschlechtsunterschiede in die Hände, in dem ihn die Abbildungen beeindruckten. Der Vater klärte ihn später anhand von Pflanzen auf. Das meiste lernte er jedoch von Gleichaltrigen. Er war sehr an Zärtlichkeiten interessiert, die er von seiner Mutter auch stets bekam.

      Mit vierzehn Jahren unterhielt Hilmar Switalla eine Freundschaft zu einem gleichaltrigen Mädchen, mit dem er auch den ersten Geschlechtsverkehr hatte. Weil das Mädchen kurze Zeit später verzog, blieb es bei diesem einmaligen intimen Kontakt. Ansonsten war er gegenüber dem weiblichen Geschlecht gehemmt und unfähig, eine Frau auf der Straße anzusprechen. Als Achtzehnjähriger unterhielt er mit einem sechzehnjährigen Mädchen eine intime Beziehung, die er nach drei Monaten beendete, da ihm das Mädchen zu »flatterhaft« war. In der Folgezeit häuften sich seine Beziehungen zu Frauen, die er alle über gemeinsame Bekannte kennengelernt hatte. Meist war er nur einmal oder ganz wenige Male mit ihnen intim.

      Im Jahr 1958 lernte Switalla auf der Arbeit seine erste Ehefrau, Karin Hermann, kennen. Sie verlobten sich schnell, heirateten aber erst 1962. Bereits in der Phase der Verlobung kam es wiederholt aus geringfügigen Anlässen zu tätlichen Auseinandersetzungen, bei denen er meist alkoholisiert war. Nach den Streitigkeiten bat er seine Verlobte stets, ihm zu vergeben und wieder mit ihm zusammenzuleben. Als Karin Hermann ernsthafte Trennungsabsichten äußerte, beging er bereits 1958 und ein weiteres Mal 1960 demonstrative Suizidversuche, um sie von der Trennung abzuhalten.

      In der Zwischenzeit war Hilmar Switalla bereits zweimal Vater geworden. Nach Aussage seiner ersten Ehefrau liebte er seine Kinder sehr. Während eines Streits schlug er seine Frau, würgte sie und warf mit einem Messer nach ihr. Da er sich der herbeigerufenen VP gewalttätig widersetzte, wurde er verurteilt und später inhaftiert. Die erste Ehe wurde 1963 auf Wunsch seiner Frau geschieden.

      In der Folgezeit unterhielt Hilmar Switalla mehrere kurzzeitige Frauenbekanntschaften, wobei für ihn der sexuelle Kontakt im Vordergrund stand. Während dieser Zeit hatte er auch Inge Schubert, sein späteres Opfer, kennengelernt. Er legte sich ein Notizbuch zu, in dem er über alle sexuellen Aktivitäten akribische Eintragungen vornahm. Dieses Notizbuch wurde bei seiner Verhaftung im Februar 1969 beschlagnahmt. Im Buch arbeitete Switalla mit Zeichen. So stand ein Strich für die Anzahl der Kohabitationen, ein offener Kreis für Coitus interruptus, ein Punkt für Ejakulation in die Vagina und ein N für Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Die nächstfolgende Zahl bedeutete die Anzahl der Tage vom Kennenlernen bis zum intimen Kontakt, und die darauffolgende Zahl bezifferte die Summe der Kohabi­tationen. Es wurde alles ganz genau notiert.

      Wir berichteten schon, dass Hilmar Switalla auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Haftkrankenhaus Waldheim gerichtspsychiatrisch untersucht wurde. Zu seiner Person und seinen Taten ausführlich befragt, legte er sehr großen Wert auf eine genaue Protokollierung seiner Angaben.

      Bei Switalla zeigten sich körperlich und neurologisch keine wesentlichen Abweichungen von der Norm. Laborbefunde, wie Blutbild, Blutsenkung, Serum-Labilitätsproben, Blutzucker, Urinstatus und Luesseroreak­tionen, waren unauffällig beziehungsweise negativ. Eine durchgeführte Schädelröntgenaufnahme ergab keine pathologischen Befunde, und im Elektroenzephalogramm zeigte sich ein normales Hirnstrombild ohne Hinweise auf akutes krankhaftes Geschehen. Bei Switalla konnte also keine cerebrale Schädigung nachgewiesen werden. Es war aus der Vorgeschichte lediglich bekannt, dass sein Vater auffallend nervös war, sofort bei allen Missstimmungen losbrüllte und seine Ehefrau schlug.

      In seinem Gesamtverhalten zeigte Switalla keine Auffälligkeiten, jedoch war er in seinem Affektverhalten inadäquat. Das Ableben von Inge Schubert und Ursula Kaschube ließ ihn völlig kalt, während er zum Tod seiner Frau angab, dass es ihn noch immer mit Genug­tuung erfülle, sie ermordet zu haben.

      Switalla betrachtete seine Situation als sinn- und hoffnungslos. Er habe ohnehin die Absicht gehabt, sich zu töten, und dieses Vorhaben noch nicht aufgegeben. Ihn interessiere lediglich das Ergebnis des Gutachtens und der Hauptverhandlung.

      Bei ihm wurden auch keine Störungen der Bewusstseinslage festgestellt. Seine Aufmerksamkeit war intakt, die zeitliche, örtliche und personelle Orientierung stets uneingeschränkt gegeben, so die Gutachter. Für Wahn- und Denkstörungen fanden sich ebenso wie für Halluzinationen oder Illusionen keine Hinweise. Weiterhin konnten keine formalen oder inhaltlichen Denkstörungen festgestellt werden. Außerdem besaß Switalla eine gut ausgebildete Selbstkritik. Das Gedächtnis von ihm war vorzüglich, insbesondere was die Ereignisse vom 13. und 14. Februar 1969 betraf. Es fanden sich bei ihm keine Anzeichen für eine zeitweilig oder dauernd krankhafte Störung der Geistestätigkeit oder eine Bewusstseinsstörung. Er wurde noch einmal ausführlich zu seiner Motivation hinsichtlich seiner Taten befragt und äußerte kurz und knapp: »Und da ich ohnehin aus dem Leben scheiden wollte, war mir sowieso alles egal, alles gleichgültig, und ich bin deshalb zu den beiden Frauen gegangen, und es klingt zwar makaber, aber es sollte gewissermaßen eine Probe sein.«

      Zu Inge Schubert und Ursula Kaschube hatte Hilmar Switalla innerlich kein Verhältnis, sie waren für ihn bedeutungslos. Im Unterschied dazu habe er seine Frau Rosemarie geliebt. Er teilte den psychiatrischen Gutachtern mit:

      »… und wenn ich sie nicht so geliebt hätte, wäre es mir egal gewesen, und ich hätte sie nicht getötet, aber sie sollte keinem anderen gehören, und außerdem wollte ich ja gemeinsam mit ihr sterben (…) Die K. und die Sch. betrachtete ich eben mehr als eine Art Versuchsobjekte, denn ich hatte ja nur das eine Ziel, meine Frau zu töten und dann mich (…) Ich glaube nicht, dass ich dabei zielstrebig vorgegangen bin, d. h., töten wollte ich sie, die K. und die Sch., dessen war ich mir absolut bewusst und auch warum ich sie töten wollte (…) Endziel war die Tötung meiner Frau (…) Während der beiden Tatvorgänge bei den beiden anderen Frauen, wie soll man sagen, handelte ich rein mechanisch, ohne etwas zu empfinden, währenddessen ich bei der Tötung meiner Frau Glücksgefühle verspürte. Die Glücksgefühle verspürte ich deshalb, weil ich jetzt mit Sicherheit wusste, dass sie nunmehr keinem anderen Mann mehr gehören kann, das hat mich befriedigt.«

      Die Gutachter erläuterten in der Diskussion und rechtlichen Beurteilung, dass man bei oberflächlicher Betrachtung meinen könnte, dass es sich im Fall von Hilmar Switalla um Schizophrenie oder Psychopathie mit den Erscheinungsformen des Sadismus oder sexu­eller Perversionen handeln könnte. Der Fall zeige jedoch, dass die Tötung eines Menschen, auch unter solch grausamen Begleitumständen, nicht grundsätzlich einen geisteskranken Täter voraussetzt.

      Im Gutachten wurde noch einmal auf die Diagnosen des Städtischen Krankenhauses Wuhlgarten und des St. Joseph Krankenhauses eingegangen. Beide Male wurden bei Hilmar Switalla keine krankhaften Störungen der Geistestätigkeit oder Bewusstseinsstörungen festgestellt. Er wurde stets als Psychopath eingeschätzt. Dieser Diagnose schlossen sich die Gutachter an. Sie kamen zu dem Schluss, dass Psychopathie kein Krankheitsvorgang, sondern eine von der sogenannten Norm abweichende psychische Veranlagung sei. Dabei verwiesen die Gutachter ausdrücklich auf die psychiatrische Fachliteratur.

      Bei Hilmar Switalla lag eine abnorme Entwicklung der Persönlichkeit vor, jedoch fanden sich keinerlei Gründe zur Anwendung des Paragraphen 15 StGB der DDR, der die Zurechnungsunfähigkeit regelte.

      Die Gutachter kamen insgesamt zu der Einschätzung, dass er ein erregbarer, unbeherrschter, explosi­bler und zu demonstrativen Verhaltensweisen neigender Mensch war. Seine vorhandenen Minderwertigkeitskomplexe oder Selbstunsicherheiten überspielte er, indem er kraftmeierisch und renommiersüchtig auftrat. Er war aggressiv, jähzornig, herrschsüchtig und verfolgte zutiefst egoistische Ziele. Er wiese antisoziale, zum Teil auch dissoziale Tendenzen auf. Der ihm zur Last gelegte Dreifachmord war deutlich mit Elementen СКАЧАТЬ