KNIGGE: Über Eigennutz und Undank. Adolph Freiherr von Knigge
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Название: KNIGGE: Über Eigennutz und Undank

Автор: Adolph Freiherr von Knigge

Издательство: Bookwire

Жанр: Сделай Сам

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isbn: 9783742751256

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СКАЧАТЬ style="font-size:15px;">       Unterscheidung der Ursachen dieser Triebe. Seine

       Vernunft hingegen nützt diese Erfahrungen, ordnet sie

       und zieht daraus Vorschriften ab, die seinen Willen

       bestimmen und gewisse Entschlüsse für die Folge in ihm

       erzeugen.

       5.

       Diese Entschlüsse nun können sich nicht weiter

       erstrecken, als auf solche Fälle, über welche er würklich

       Erfahrungen gemacht hat, und er kann nur Vorsätze

       fassen, die auf diejenigen Verhältnisse anwendbar sind,

       welche er kennt. Da ihn nun seine eigne Existenz jeden

       Augenblick seines Lebens am mehrsten beschäftigt und

       ihm das Gefühl derselben am lebhaftesten und

       beständigsten gegenwärtig ist; so wird die erste Sorgfalt

       seiner Vernunft auf Erhaltung und Vervollkommung

       seines Daseyns gerichtet seyn und wenn er sich Gesetze

       und Pflichten vorschreibt; werden diese gewiß das

       Wohlbehagen seines eignen Ichs zum vornehmsten

       Augenmerke haben. In dem Maße aber, in dem seine

       Bedürfnisse, Erfahrungen und Verhältnisse sich

       vervielfältigen, entstehen bey ihm auch neue

       Ueberlegungen und Vorsätze, die ihn dann zum Handeln

       bestimmen, also neue Pflichten, die er sich auflegt. Je

       näher ihm dann das Interesse an irgend einem

       Gegenstande liegt, desto wichtiger werden ihm die

       Motive seyn, die ihn determiniren, in Rücksicht auf

       diesen Gegenstand so und nicht anders zu handeln. Je

       weiter entfernt hingegen, desto unwichtiger; Thorheit

       würde es ihm seyn, sich Pflichten in Verbindung mit

       Gegenständen aufzulegen, mit welchen er in gar keinen

       Verhältnissen steht.

       6.

       Es giebt also nur Ein von der Natur uns eingepflanztes

       allgemeines Gesetz, nämlich das: der Vernunft zu folgen.

       Die Anwendung hängt von den Erfahrungen und

       Verhältnissen ab. Wo diese gänzlich fehlen, da kann keine

       Idee von Entschlüssen, die darauf Bezug haben, Statt

       finden. Und so wie andre, neue Erfahrungen und

       Verhältnisse eintreten, müssen auch die Motive zu den

       Handlungen sich verändern.

       7.

       Ohne Zweck handelt die Vernunft nicht, denn dadurch

       unterscheiden sich ja ihre Antriebe von denen, die der

       Instinct und das dunkle Gefühl bewürken. Wo also keine

       Zwecke sich darstellen, da wird die Vernunft nicht zum

       Handeln bestimmt. Deswegen ist alles, was wir Tugend,

       Pflicht und Gesetz nennen, nur Resultat der Vernunft,

       gezogen aus der Ueberlegung des Zwecks und der

       dadurch herbeyzuführenden Folgen, die diese oder jene

       Handlung, wie die Erfahrung lehrt, hat und haben wird.

       Das heißt mit andern Worten: ein vernünftiges Wesen

       wird nur solche Handlungen mit Ueberlegung begehn,

       die zu etwas nützen, irgend eine Art von Vortheil

       bringen. Je näher ihm, seiner Person, seinem eignen Ich,

       dieser Vortheil, dieser Nutzen liegt, desto einfacher und

       dringender sind die Bewegungsgründe, denselben zu

       befördern.

       8.

       Hieraus folgt also, daß unsre jetzigen Begriffe von

       Tugend und Pflicht gar keine allgemeine, ewige,

       unwandelbare Wahrheiten, sondern nach den

       verschiedenen Erfahrungen und Verhältnissen auch

       verschieden sind und seyn müssen, ja! daß dieselbe

       Handlung, unter andern Umständen, gut, gleichgültig

       oder sträflich seyn, und daß Ein verständiges Wesen von

       gewissen Pflichten die erhabensten Begriffe haben, indeß

       das andre sich gar keine Vorstellung davon machen kann

       und noch ein andres dasselbe, was jenem Pflicht scheint,

       für ein Verbrechen hält. Um davon ein Paar Beyspiele zu

       geben; so frage ich: ob wohl ein vernünftiges Geschöpf

       einen Begriff von der Tugend der Mäßigkeit haben

       würde, wenn ihn nicht die Erfahrung schon gelehrt hätte,

       welche nachtheilige Folgen der unmäßige Genuß hat, wie

       doppelt schmackhaft uns das vorkommt, was wir eine

       Zeit lang entbehrt haben, und welche Freuden man

       fühlen kann, wenn man einen Theil seines Genusses

       aufgiebt, um die Wünsche und Triebe Andrer zu

       befriedigen? Es würde, behaupte ich, ohne diese

       Erfahrung gar keinen Begriff von der Tugend der

       Mäßigkeit haben; ja; die Mäßigkeit würde für ein solches

       Geschöpf keine Tugend seyn; vielmehr müßte das erste

       Gesetz in dem Codex seiner Pflichten also lauten: »Es ist

       der Vernunft und dem Gefühle gemäß, von allem, was

       man erlangen kann, so viel zu nehmen und zu geniessen,

       als Appetit und Vermögen verstatten.« Man frage ferner:

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