Название: Es geschah in jener Nacht
Автор: Walter Brendel
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
isbn: 9783754168868
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Christin und ihre Familie müssen einfach handeln. Am 8. Juni 2012 erheben sie schließlich vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel Klage gegen Cornelia H. auf Lohnzahlung, Rechnungserteilung und Anmeldung bei der Krankenkasse. Christin kündigt das Arbeitsverhältnis.
Die vielen alltäglichen Schulden, aber vor allem der Kauf eines Reiterhofes ganz ohne Eigenkapital, mit dem sich Robin H. eine berufliche Existenz aufbauen will, nachdem er die Bundeswehr als dienstunfähig verlassen hat, bilden den Hintergrund des Vorhabens, sich der offenbar arglosen Freundin Christin zu bedienen, um viel Geld einzunehmen.
Robin H. hat laut Sachverständigem „narzisstische Züge“, er sei sozial integriert und werde geschätzt, vor allem von Frauen, in denen er „Fürsorgeimpulse“ auslöst.
Der Plan
Die finanzielle Situation von Cornelia und Robin H. ist alles andere als rosig. Bis Juni 2012 haben sich insgesamt über 245.000 Euro an Schulden angehäuft, denen nur verhältnismäßig niedrige Vermögenswerte gegenüberstehen. Robin hat weder Vermögen noch nennenswerte eigene Einkünfte.
Letztgenannter sieht sich im Zeitraum Juni 2011 bis März 2012 diversen Mahnungen, Zahlungsaufforde-rungen, Mahnbescheiden und Lastschriftrückgaben verschiedener Anbieter und Versicherungen wegen Beträgen ab 75 Euro gegenüber und veranlasst im Dezember 2011 Anfragen für Kredite von 3.500 bis 25.000 Euro, die jedoch nicht zustande kommen.
Die Schulden der Cornelia H. resultieren aus dem gescheiterten Kauf des ‚Goldnebelhofs’, Pachtverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Hof in Wutzetz, allgemeinen Schulden gegenüber Versicherungen, Finanzamt, GEZ, Tierarzt, Telefongesellschaften sowie den Energieversorgern in Wutzetz und Leck, die wiederholt die Abstellung der Energieversorgung androhen. Ferner kommt es für die Konten von Mutter und Sohn bei der Nord-Ostsee-Sparkasse und der Berliner Volksbank eG ab Juli 2011 zu diversen Lastschriftrückgaben, wobei es sich auch um Beträge unter 10 bzw. 50 Euro handelt.
Aufgrund diverser Rechtsstreitigkeiten hat die Cornelia H. zudem folgende Beträge zu zahlen:
1.031,54 Euro aufgrund des Kostenfeststellungsbeschlusses des Amtsgerichts Niebüll vom 9. Mai 2012; 7.810,65 Euro aus dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Neuruppin vom 24. Mai 2012; 3.500 Euro aus dem Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 24. Mai 2012.
Insgesamt steigen die Verbindlichkeiten seit Mitte 2011 deutlich an. Angebotene Ratenzahlungen und andere Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung werden nicht in Anspruch genommen.
Die am 10. Juli 2012 auf dem Hof in Wutzetz und an den Wohnorten der Cornelia H. im durchgeführte Haussuchung bringen noch mehr Schuldbelege zum Vorschein.
Sichergestellt werden Rechnungen, Kontoauszüge, Mahnungen und Mitteilungen über Lastschriftrückga-ben. Einige befinden sich noch in verschlossenen Umschlägen aus den Jahren 2011 und 2012 und dokumentieren das Ausmaß der Schuldenlast bzw. die desolate finanzielle Situation.
Mitte Oktober 2011 fassen dann Mutter und Sohn Robin H. gemeinsam den Entschluss, das Leben von Christin bei Lebensversicherungen zugunsten von Robin H. hoch zu versichern und sie anschließend zu töten, um mit den ausgezahlten Versicherungssummen in Millionenhöhe einerseits ihre Schulden begleichen und sich andererseits den gemeinsamen Lebenstraum von einem eigenen Pferdehof erfüllen zu können.
Die Aufgabe, die Versicherungen abzuschließen, übernimmt Cornelia H., die bereits als Versicherungsvertreterin gearbeitet hat, und sich daher mit den Abläufen bei Versicherungen auskennt. Aber auch Robin forscht nach Versicherungen und lässt sich aus dem Internet Angebote schicken.
Zunächst beabsichtigen Mutter und Sohn Christin in Sicherheit zu wiegen und die Versicherungen mit Hilfe und dem Wissen von Christin abzuschließen. Sie spiegeln ihr vor, sie und Robin Hinz würden eines Tages den Hof in Wutzetz gemeinsam führen; auch über den gemeinsamen Ankauf eines Reiterhofes in Dallgow wird gesprochen. Sie erzählen weiter, die Lebensversicherungen sollen der gegenseitigen Absicherung dienen; auch Robin würde zugunsten von Christin sein Leben versichern.
Cornelia H. wendet sich zunächst Ende Oktober 2011 an den Versicherungsmakler Hansen in Husum und ersucht ihn, eine Allianz-Risikolebensversicherung über fünfzehn Millionen Euro für Christin Rexin (Begünstigter Robin) zu vermitteln. Dabei gibt sie dem Makler gegenüber wahrheitswidrig an, dass auch ihr Sohn Robin schon für fünfzehn Millionen Euro abgesichert worden und nunmehr das Gleiche für dessen Verlobte Christin geplant sei, da beide einen Pferdehof in Wutzetz betreiben wollen.
Die Allianz lehnt jedoch einen einzelnen Vertrag über diese Summe ab und verlangte die Aufteilung in drei Verträge über jeweils fünf Millionen Euro.
Am 17. November 2011 fährt dann der Makler Hansen nach Wutzetz und trifft dort mit Christin und Robin zusammen.
Im Verlauf der etwa halbstündigen Unterredung füllt der Makler die Formulare aus und Christin Rexin un-terzeichnet die drei Versicherungsanträge nebst Zu-satzerklärungen, in denen unter anderem nochmals auf die gegenseitige Absicherung von Christin und Robin sowie auf den Umstand hingewiesen wird, dass für den Letztgenannten bei einem anderen Unternehmen eine entsprechende Versicherung bestehe.
Zum Abschluss dieser Verträge kommt es aber nicht, weil die Allianz eine Gesundheitsprüfung verlangt und Cornelia und Robin H. diese zunächst nicht beibringen können.
Ende November 2011 wendet sich dann Cornelia H. an einen Herrn Maurer – Versicherungsmakler in Niebüll – und bittet ihn, eine Lebensversicherung über fünf Millionen Euro zur Absicherung des Kaufs des Gehöfts in Wutzetz zu vermitteln. Zu einem Abschluss in dieser Höhe kommt es aber auch nicht, weil die beabsichtigten Versicherungen den Kaufvertrag über das angeblich abzusichernde Kaufobjekt, den Pferdehof, verlangen, welchen Cornelia H. aber nicht vorlegen kann, weil der Pferdehof ja nur gepachtet ist.
Ein an die „Europa Lebensversicherung AG“ gestellter Antrag von Christin auf Drängen von Mutter und Sohn H. vom 30. November 2011 über eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro wird von der Versicherung abgelehnt. Die Laufzeit der Versicherung hätte fünf Jahre betragen. Versicherungsbeginn wäre der 1. Dezember 2011. Als Beitragszahler wird Robin angegeben. Bezugsberechtigter soll wiederum Robin sein. Christin gibt in diesem Antrag ihre Größe mit 172 Zentimetern und ihr Gewicht mit 58 Kilogramm an.
Am 1. Dezember 2011 fragt Robin bei der „ERGO Direkt Lebensversicherung AG“ wegen einer Risikolebensversicherung über fünf Millionen Euro an. Den Versicherungsantrag unterzeichnet Christin auf sein Drängen am 3. Dezember 2011 und benennt Robin als Bezugsberechtigten. Der Vertragsbeginn soll der 1. Dezember 2011 sein, die Vertragsdauer sich auf fünf Jahre belaufen. Als Abbuchungskonto wird wiederum das Konto von Robin und Cornelia H. bei der Berliner Volksbank benannt. Der so ausgefüllte Antrag wird nicht abgesandt und bei der Durchsuchung der Wohnräume in Leck gefunden.
Nach diesen nicht zum Ziel führenden Aktivitäten beschließen nun Cornelia und Robin H., kleinere Risikolebensversicherungen bei verschiedenen Versicherungen abzuschließen. Um die Gesundheitsüberprüfungen und andere Nachfragen zu vermeiden, sollen nur noch Versicherungen mit geringeren Versicherungsleistungen bis zu dreihunderttausend Euro abgeschlossen werden. Gleichzeitig soll eine Vielzahl von Versicherungen abgeschlossen werden, um so den erstrebten Millionengewinn zu erreichen. Dabei soll den Versicherungen in den Anträgen jeweils verschwiegen werden, dass noch weitere Versicherungen beantragt wurden, weil die beiden Mörder wissen, dass andernfalls die Gesellschaften den Vertragsschluss СКАЧАТЬ