Название: Auferstehung
Автор: Лев Толстой
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
isbn: 9783752995770
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Und als sei er selbst von der Wichtigkeit des zu fällenden Urteils überwältigt, sank er, offenbar im höchsten Maße entzückt von seiner Rede, auf seinen Stuhl.
Der Sinn seiner Rede war, abgesehen von allen Schönheitsfloskeln, einfach der, daß die Maslowa den Kaufmann hypnotisiert und sich in sein Vertrauen eingeschlichen habe, daß sie, mit dem Schlüssel in dem Hotelzimmer angelangt, alles Geld für sich allein habe nehmen wollen, daß sie jedoch von Simon und der Euphemia in ihrem Vorhaben gestört worden sei und mit den beiden den Raub habe teilen müssen. Dann habe sie nachträglich, um die Spuren ihres Verbrechens zu verwischen, sich nochmals mit dem Kaufmann nach dem Gasthofe begeben und ihn dort vergiftet.
Nach der Rede des Staatsanwaltsgehilfen erhob sich auf der Bank der Advokaten ein Mann in den mittleren Jahren, im Frack, mit dem breiten weißen Halbrund des gestärkten Hemdeinsatzes vor der Brust, und hielt, frisch drauflos sprechend, eine kecke Rede zugunsten Kartinkins und der Botschkowa. Es war der Rechtsanwalt, den sie beide sich gegen Zahlung eines Honorars von dreihundert Rubeln genommen hatten. Er führte den Nachweis ihrer gänzlichen Unschuld und schob alle Schuld der Maslowa zu.
Er bestritt die Richtigkeit ihrer Aussage, daß die Botschkowa und Kartinkin mit dabei gewesen seien, als sie das Geld nahm, und suchte darzutun, daß die Aussage einer Person, die der Giftmischerei überführt war, nicht von Belang sein könne. Die Summe von 2500 Rubeln, sagte der Advokat, könne sehr wohl aus den Ersparnissen der beiden fleißigen und ehrlichen Leute angesammelt sein, die an manchem Tage bis zu drei und fünf Rubeln Trinkgeld von den Hotelgästen bekommen hätten. Das Geld des Kaufmanns dagegen habe die Maslowa genommen und irgend jemandem in Verwahrung gegeben, oder vielleicht gar verloren, da sie an jenem Tage sich nicht in normalem Zustande befunden habe. Die Vergiftung komme jedenfalls ganz allein auf die Rechnung der Maslowa.
Er bat daher die Geschworenen, Kartinkin und die Botschkowa auch betreffs der Entwendung des Geldes für unschuldig zu erklären; sollten sie aber in dieser Beziehung dennoch eine Schuld annehmen, dann sei jedenfalls jeglicher Vorsatz als ausgeschlossen zu erachten; von einer Mitschuld an der Vergiftung aber könne keinesfalls die Rede sein.
Zum Schluß gestattete sich der Advokat noch eine kleine Bosheit gegenüber dem Staatsanwaltsgehilfen: die glänzenden Ausführungen, sagte er, die der Herr Staatsanwaltsgehilfe betreffs der Vererbung gemacht, seien zwar geeignet, die wissenschaftliche Seite dieses Problems in erfreulicher Weise aufzuhellen, doch seien sie im vorliegenden Falle betreffs der Botschkowa nicht am Platze, da die Botschkowa unbekannter Herkunft und über ihre Eltern kaum etwas in Erfahrung zu bringen sei.
Der Staatsanwaltsgehilfe machte eine grimmige Miene, notierte sich etwas auf dem vor ihm liegenden Blatte und zuckte mit verächtlichem Erstaunen die Achseln.
Hierauf erhob sich der Verteidiger der Maslowa und brachte schüchtern und stotternd seine Verteidigungsrede vor. Er konnte nicht leugnen, daß die Maslowa bei der Entwendung des Geldes beteiligt war, und hielt nur daran fest, daß sie nicht beabsichtigt habe, Smjelkow zu vergiften, sondern das Pulver ihm lediglich als Schlafmittel eingegeben habe. Er versuchte es dann mit einer schönrednerischen Wendung und führte aus, daß die Maslowa doch eigentlich von einem Manne zum Laster verführt worden sei, der straflos ausgegangen sei, während sie die ganze Schwere der Folgen ihres Fehltritts habe tragen müssen. Aber diese Exkursion in das Gebiet der Psychologie mißlang ihm vollständig, so daß alle, die ihn hörten, die Situation peinlich empfanden. Als er irgend etwas von der Grausamkeit der Männer und der Hilflosigkeit der Frauen zu stammeln begann, bat ihn der Vorsitzende, der ihm ein bißchen aus der Patsche helfen wollte, sich doch lediglich an die Sache zu halten.
Nach diesem zweiten Verteidiger erhob sich der Staatsanwaltsgehilfe zu einer Replik – er rechtfertigte seine Auffassung von der Vererbung gegenüber dem ersten Verteidiger damit, daß er sagte: wenn die Botschkowa auch die Tochter unbekannter Eltern sei, so wäre damit die Richtigkeit der Vererbungstheorie doch in keiner Weise in Frage gestellt, da das Gesetz der Vererbung durch die Wissenschaft so fest begründet sei, daß wir nicht nur die Verbrechen auf die Vererbung zurückführen, sondern auch die Vererbung aus den Verbrechen herleiten können. Was die Annahme der Verteidigung anlange, die Maslowa sei vermutlich – er hob das Wort »vermutlich« in ganz besonders giftiger Weise hervor – von einem Manne verführt worden, so schienen alle Anzeichen vielmehr darauf hinzuweisen, daß sie alle die zahlreichen Opfer, die durch ihre Hände gegangen, verführt habe. Nachdem er dies gesagt, setzte er sich mit triumphierender Miene auf seinen Platz.
Zum Schluß erhielten nun auch die Angeklagten noch zu ihrer Verteidigung das Wort.
Die Botschkowa wiederholte, daß sie von nichts gewußt und an nichts teilgenommen habe, und bezeichnete immer wieder die Maslowa als die einzige Schuldige. Simon Kartinkin wiederholte nur mehrmals die Worte:
»Wie Sie wollen, meine Herren, aber ich kann nur sagen, daß ich unschuldig bin, daß ich nichts begangen habe.«
Die Maslowa sagte gar nichts. Als der Vorsitzende sie aufforderte, zu sagen, was sie noch zu ihrer Verteidigung vorzubringen habe, hob sie nur rasch ihren Blick zu ihm auf, ließ dann wie ein gehetztes Wild die Augen in die Runde schweifen, senkte sie sogleich wieder und begann laut schluchzend zu weinen.
»Was ist Ihnen denn?« fragte der Kaufmann, der neben Nechljudow saß, als er plötzlich einen seltsamen Laut vernahm, der sich der Brust Nechljudows entrang. Dieser Laut war ein unterdrücktes Schluchzen.
Nechljudow begriff noch immer nicht die ganze Bedeutung seiner augenblicklichen Lage und führte das mühsam unterdrückte Schluchzen sowie die Tränen, die ihm in die Augen traten, auf die Schwäche seiner Nerven zurück. Er setzte das Pincenez auf, um diese Tränen zu verbergen, holte dann sein Taschentuch hervor und begann sich zu schnäuzen. Die Furcht vor der Schande, die auf ihn fallen würde, wenn hier, im Gerichtssaal, plötzlich alle seine Schuld erführen, betäubte die in ihm sich vollziehende innere Arbeit. Diese Furcht war im Augenblick in ihm stärker als alles andere.
22
Nachdem die Angeklagten zum Wort gelassen waren und die Parteien sich über die Form der Fragestellung ausgesprochen hatten, was immerhin noch einige Zeit in Anspruch nahm, wurden die Fragen endgültig formuliert, und der Vorsitzende begann sein Resümee.
Bevor er auf die Darstellung des Tatbestandes einging, setzte er den Geschworenen in freundschaftlich-vertraulichem Tone sehr ausführlich auseinander, daß Raub – Raub und Diebstahl – Diebstahl sei, daß eine Entwendung aus verschlossenem Raume eben eine Entwendung aus verschlossenem Raume, und eine Entwendung aus nicht verschlossenem Raume eine Entwendung aus nicht verschlossenem Raume sei. Und während er dies erklärte, ließ er seinen Blick ganz besonders häufig auf Nechljudow ruhen, als wünsche er lebhaft, gerade ihm diesen wichtigen Umstand begreiflich zu machen, in der Hoffnung, daß er, sobald er ihn erst selbst begriffen hätte, ihn auch seinen Kollegen klar machen werde. Dann, als er annahm, daß die Geschworenen von diesen Wahrheiten bereits gehörig durchdrungen seien, begann er, ihnen eine andere Wahrheit zu enthüllen, daß man nämlich als Totschlag eine Handlung bezeichne, die den Tod eines Menschen zur Folge habe – daß mithin auch Vergiftung sich als Totschlag darstelle. Als auch diese Wahrheit nach seiner Meinung von den Geschworenen richtig kapiert war, setzte er ihnen auseinander, daß, wenn Diebstahl und Totschlag verübt worden seien, das verübte Verbrechen sich in solchem Falle eben aus Diebstahl und Totschlag zusammensetze.
Obgleich er nun selbst so rasch wie möglich von der Sache loszukommen suchte, da die Schweizerin ihn jedenfalls schon erwartete, war er doch an sein Metier so sehr gewöhnt, daß, als er erst zu reden begonnen hatte, er gar keinen Halt mehr finden konnte und den Geschworenen bis ins Einzelnste darlegte, daß, falls sie die Angeklagten schuldig fänden, sie das Recht hätten, СКАЧАТЬ