Название: Brücken - Verbindungen aus Metall, Beton und Holz
Автор: Noah Adomait
Издательство: Bookwire
Жанр: Зарубежная деловая литература
isbn: 9783847629245
isbn:
Noah Adomait
Brücken - Verbindungen aus Metall, Beton und Holz
Die monumentalsten Brücken der Welt
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eigentlich eine Brücke?
Deutschland und seine Regulierung ?
Die Top 15 - Die monumentalsten Brücken der Welt
Qingdao-Haiwan-Brücke/Jiaozhou-Bucht-Brücke
Die interessanten Fußnoten und Hinweise
Was ist eigentlich eine Brücke?
Für viele zu Beginn dieses Buches vielleicht ein recht seltsame Frage. Wenn wir uns aber mit den größten Brücken der Welt beschäftigen, dann ist dies eine durchaus berechtigte Frage. Eine sinnvolle Definition fördert eine Recherche zu Tage:
„Eine Brücke ist ein Bauwerk zum Überspannen von Hindernissen im Zuge der Führung von Verkehrswegen (wie Straßen, Eisenbahnstrecken, Geh-, Radwegen, Wasserstraßen und Rollbahnen für Flugzeuge) oder Versorgungseinrichtungen (wie Rohrleitungen, Transportbändern).
In Form von Grünbrücken können sie auch Wildtieren die Querung von stark frequentierten Verkehrswegen ermöglichen. Die zu überspannenden Hindernisse sind natürlicher Art (wie Flüsse, Meerengen, Schluchten) oder künstlich angelegter Art (wie Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Wasserstraßen).“
Soweit die „Basistheorie“ Bevor wir uns nun in die Gigantomanie der größten Bauwerke dieser Art stürzen noch ein kurzer Abriss der Geschichte:
Historie der Brücken
Die wichtigsten Baustoffe für Brücken waren bis zum 19. Jahrhundert Stein und Holz.
So bauten im 6. Jahrhundert vor Christus die Babylonier unter Nebukadnezar II. Brücken aus Zypressen- und Zedernholz. Den Bau von Bogenbrücken aus Natursteinen oder Beton beherrschten schon die Römer, wie das Pont du Gard*** heute noch eindrucksvoll belegt.
Mit der Industrialisierung entstand 1779 mit dem neuen Baustoff Gusseisen die erste Eisenbrücke der Welt, The Iron Bridge *****, eine Bogenbrücke von 30 m Stützweite über den Fluss Severn bei Coalbrookdale (England), die Abraham Darby III erbaute.
Die weitere Entwicklung des neuen Baustoffes zu zähem und zugfestem Schmiedeeisen ermöglichte den Bau von langen Kettenhängebrücken. Eine der ersten bedeutenden war die Menai-Brücke in Wales mit einer Hauptstützweite von 177 m bei einer Gesamtlänge von 521 m, von Thomas Telford zwischen 1818 und 1826 erbaut.
Die industrielle Herstellung von Walzträgern förderte den Bau von Fachwerkbalkenbrücken, wie der Britanniabrücke in Wales von Robert Stephenson aus dem Jahr 1850, mit Stützweiten von 146 m Länge. Der zweite moderne Baustoff Beton wurde ab 1860 als Stampfbeton bei Bogenbrücken eingesetzt, die erste Eisenbetonbalkenbrücke wurde 1875 von Joseph Monier auf einem Landsitz bei Chazelet über einen Bach erbaut.
Eisenbetonbrücken mit großen Stützweiten wurden Anfang des 20. Jahrhunderts insbesondere als Bogenbrücken ausgeführt, wie 1930 bei der Salginatobelbrücke mit 90 m Stützweite.
Mit der Entwicklung des Spannbetons nach dem Zweiten Weltkrieg wurde schließlich die schlanke vorgespannte Balkenbrücke aus Beton möglich. So quert zum Beispiel die Rheinbrücke Bendorf von 1965 den Rhein mit einer Stützweite von 208 m, zur Erbauungszeit weltweit die Balkenbrücke mit der größten Stützweite, was sie heute noch in Deutschland ist. Parallel zu den Spannbetonbrücken wurde im Stahlbau die neue Konstruktionsform der weitgespannten Schrägseilbrücke entwickelt. Die erste große Brücke dieses Typs war in Deutschland die 1957 eröffnete Theodor-Heuss-Brücke (Düsseldorf) mit einer Stützweite von 260 m und einer Gesamtlänge von 914 m.
Deutschland und seine Regulierung ?
Nun geht es gleich direkt los. Vorher aber noch ein kleiner Einschub. Wir wären ja nicht in unserem schönen Deutschland zu Hause, wenn es nicht eine richtige Definition gäbe:
„Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tieferliegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 Meter oder mehr beträgt. (…)“
Definition nach DIN 1076 aus Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 5276 Vers. 07/97