Lebendige Seelsorge 4/2021. Verlag Echter
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Lebendige Seelsorge 4/2021 - Verlag Echter страница 5

Название: Lebendige Seelsorge 4/2021

Автор: Verlag Echter

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

Серия:

isbn: 9783429065102

isbn:

СКАЧАТЬ der Gleichheit aller Getauften lehrt das Konzil unübersehbar auch die gegenseitige Zuordnung von Lai*innen und Weiheamt – so wie es für die Kirche eben auch nicht nur die Metapher vom ‚Volk Gottes‘ verwendet (vgl. Demel 14–19), sondern auch jene vom ‚Leib Christi‘ und beide in Spannung zueinander setzt. Dieses Kirchenbild entspricht, was oft zu wenig berücksichtigt wird, zutiefst dem trinitarischen Gottesbild, in dem ja auch Einheit und Differenz gleichursprünglich sind (vgl. Forte 1986 und 1987; Hemmerle 1995). Von der Trinitätslehre her gesehen, wird die Einheit zwischen Personen umso tiefer und dichter, je größer ihre Unterschiedenheit ist. Zudem wird die Unterschiedenheit nicht nachträglich aus einer vorgängigen Einheit abgeleitet, sondern ist zugleich mit dieser gegeben. Die ursprüngliche Verschiedenheit der trinitarischen Sendungen, darin auch der Berufungen in der Kirche, wird so verständlich als die eigentliche Garantin einer Einheit, die Unterschiede nicht verwischt, sondern profiliert und so ein fruchtbares Mit- und Zueinander ermöglicht.

      Das Spezifikum der Lai*innen liegt nicht darin, ein ‚laikales Amt‘ in der Kirche zu bekleiden, sondern in einer kirchlichen, jedoch vom Weiheamt unterschiedenen Sendung in der Welt zu stehen.

      Das Lehramt hat bereits in Ministeria quaedam (1972) und besonders seit Christifideles laici (1988) die Unterschiedlichkeit von laikaler und amtlicher Berufung klar hervorgehoben, so auch in der Instruktion der Kleruskongregation zur Gemeindeleitung durch Lai*innen (vgl. Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche, 2020) und im Motu proprio des Papstes zum Amt der Katechet*innen. Dies bedeutet keinen Rückfall hinter das Konzil, sondern eine authentische Weiterführung dessen, was die Kirchenversammlung ebenso lehrt wie die Berufung aller Getauften zur Heiligkeit und zum Apostolat. Das Spezifikum der Lai*innen liegt nicht darin, ein ‚laikales Amt‘ in der Kirche zu bekleiden, sondern in einer kirchlichen, jedoch vom Weiheamt unterschiedenen Sendung in der Welt zu stehen. Während das Eigene der Kleriker darin liegt, ‚für‘ die Gläubigen (und mit ihnen auch für alle anderen) da zu sein und das von Christus geschenkte Heil in Sakrament und amtlicher Verkündigung zu vergegenwärtigen, liegt die Berufung der Lai*innen darin, ‚mit‘ allen anderen Gliedern des Gottesvolkes zusammen Kirche zu bilden und so ‚Kirche‘ in den vielfältigen sozialen, politischen und kulturellen Beziehungen ihres Lebens darzustellen.

       BEOBACHTUNGEN IN DER DERZEITIGEN PRAXIS

      Neben den theologischen Argumenten geben auch einige Beobachtungen in der Praxis zu denken. Erstens sind es vermehrt Lai*innenbewegungen, die das Gesicht von deutschen Orts- oder Personalgemeinden prägen und mit frischem Wind erfüllen, etwa die Focolare-Bewegung oder die Gemeinschaft Emmanuel. Das Zueinander von Lai*innen und Geweihten, von Familien und Alleinstehenden ist dort auf der Basis eines bewusst gelebten Christseins auf unproblematische Weise ‚gelöst‘. Innerhalb der Gemeinschaften können Lai*innen durchaus weisungsbefugt gegenüber Klerikern sein, ohne deshalb deren sakramentale Vollmacht in Frage zu stellen. Diese Differenzierung zwischen struktureller und geistlicher Macht fehlt in der Diskussion der Ämterfrage häufig.

      Ein zweites Bedenken tut sich auf, wenn das Priesterbild näher beleuchtet wird, das in entsprechenden Publikationen zum Ausdruck kommt (vgl. Demel). Weder werden die drei evangelischen Räte als Existenzform des Weiheamtes gewürdigt (vgl. Balthasar 1961, 332–348.442–461; 1993) noch die christologische Begründung des Amtes in der Hingabe Jesu Christi erwähnt. Am Priesterbild wird besonders deutlich, wie stark die gegenwärtigen Vorschläge von einem funktionalistischen Denken geprägt sind (vgl. Kückelmann, 236). Doch wie es schon in Christifideles laici 23 heißt, entsteht das Amt nicht aus einer übernommenen Aufgabe. Amtliche Vollmacht wird in der Kirche allein durch sakramentales Wirken verliehen und damit durch das Handeln Gottes, das allem Handeln des Menschen vorausgeht.

      Amtliche Vollmacht wird in der Kirche allein durch sakramentales Wirken verliehen und damit durch das Handeln Gottes, das allem Handeln des Menschen vorausgeht.

      Drittens sei noch an das ebenfalls vom Konzil wieder eingeführte Amt des ständigen Diakons mit Zivilberuf erinnert, das genau an der Nahtstelle angesiedelt ist, an der sich manche Lai*innen sehen wollen. Als geweihter Amtsträger, der in der Lebenswirklichkeit von Familie und Beruf steht, repräsentiert er noch einmal anders als ein nicht geweihter Laie die Verbindung von Kirche und Welt, Liturgie und Diakonie, Alltag und Verkündigung. Dem noch ein eigenes Lai*innenamt (ob mit Weihe oder Beauftragung) hinzuzufügen, würde eher zur weiteren Verunklarung der kirchlichen Dienste als zu ihrer Profilierung beitragen.

       PLÄDOYER FÜR EINE GANZHEITLICHE EKKLESIOLOGIE

      Wie kann es weitergehen mit hauptamtlich tätigen Lai*innen in der Kirche? Die Frage ist nicht allein rechtlich oder politisch, sondern nur spirituell und theologisch zu lösen, ausgehend von einer ‚ganzheitlichen Ekklesiologie‘, die alle Glieder der Kirche zu einem „kontemplativen und eucharistischen Lebensstil“ (Forte 1987, 16) anhält und das Miteinander der Getauften nicht gegen das Zueinander von Lai*innen und Geweihten ausspielt.

      So wie ein Priester sein Amt nicht allein ausüben kann, sondern angewiesen bleibt auf das Mitglauben und Mitgehen der Gemeinde, so sind auch die Gläubigen angewiesen auf geistliche Begleitung und sakramentale Stärkung. Es ginge darum, „demütig die Notwendigkeit der anderen an[zu]erkennen“ (Forte 1987, 66) und gerade dadurch die eigene Berufung tiefer zu verstehen und fruchtbarer zu leben – und so den Glauben wachzuhalten in dieser winterlichen Zeit der Kirche.

       LITERATUR

      Balthasar, Hans Urs von, Sponsa Verbi. Skizzen zur Theologie II, Einsiedeln 1961.

      Balthasar, Hans Urs von, Gottbereites Leben. Der Laie und der Rätestand. Nachfolge Christi in der heutigen Welt, Einsiedeln 1993.

      Bieberstein, Sabine, „Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt“ (1 Kor 12,7). Überlegungen zu den Rahmenstatuten aus biblischer Perspektive, in: Demel, Sabine (Hg.), Vergessene Amtsträger/-innen? Die Zukunft der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Freiburg i. Br. 2013, 32–51.

      Demel, Sabine (Hg.), Vergessene Amtsträger/-innen? Die Zukunft der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Freiburg i. Br. 2013.

      Forte, Bruno, La Chiesa, icona della Trinità. Breve ecclesiologia, Brescia 1986.

      Forte, Bruno, Laie sein. Beiträge zu einem ganzheitlichen Kirchenverständnis, München u. a. 1987.

      Hemmerle, Klaus, Leben aus der Einheit. Eine theologische Herausforderung, hg. von Blättler, Peter, Freiburg i. Br. 1995.

      Altmann, Matthias, Neues Katechetenamt: „Hierzulande würde es zu Schwierigkeiten führen“. Katechetik-Professor Patrik C. Höring über Papst-Dekret „Antiquum ministerium“; abrufbar unter: https://www.katholisch.de/artikel/29840-neues-katechetenamthierzulande-wuerde-es-zu-schwierigkeiten-fuehren.

      Kückelmann, Barbara, Nichts Neues unter der Sonne. Gedanken zu den deutschen Rahmenstatuten aus Schweizer Sicht, in: Demel, Sabine (Hg.), Vergessene Amtsträger/-innen? Die Zukunft der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, 224–243.

      Voderholzer, Rudolf, Predigt beim Pontifikalamt СКАЧАТЬ