Griechische Altertumskunde. Richard Maisch
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Название: Griechische Altertumskunde

Автор: Richard Maisch

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

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isbn: 4064066117085

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       Inhaltsverzeichnis

       Inhaltsverzeichnis

      Unter allen dorischen Staaten bildet Sparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderte Verfassung beruht nach ihrer ausgeprägten Eigenart durchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.

      Nachdem die Dorier4 von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen [pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmalige Sparta mit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit ein Kriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des Lykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.

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      Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden Periöken und Heloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.

      Die Periöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner [pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.

      Viel tiefer standen die Heloten (εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder von ἕλος sumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St. ἑλ = Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut der Krypteia eingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.

      [pg 30]

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      Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische Bürgergemeinde Spartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des Staates Lakedaimonier war. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischen Phylen der Hylleer, Dymanen und Pamphyler und nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?) Oben (ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. Das Vollbürgerrecht war nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse der Halbbürger (ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der [pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch das Gesetz des Ephoren Epitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.

      Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, der stetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου, ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.

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