Griechische Altertumskunde. Richard Maisch
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Название: Griechische Altertumskunde

Автор: Richard Maisch

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

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isbn: 4064066117085

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СКАЧАТЬ begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – das Mißtrauen des Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.

      [pg 37]

      Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen Eid aus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der Leitung der auswärtigen Politik hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen, Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)

      Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der Zivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die Finanzverwaltung und beaufsichtigten den Staatsschatz.

      Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das Verhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. [pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so ein oberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.

      Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige Überwachung und Niederhaltung der Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s. § 12) eine wahre Schreckensherrschaft.

      So war das Amt der Ephoren die Exekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.

       Inhaltsverzeichnis

      Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ Thu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. § 15).

       Inhaltsverzeichnis

      Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein. So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat, auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.

      Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden in Scharen (βοῦαι oder ἀγέλαι) und deren Unterabteilungen, Rotten (ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von [pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung die Geißelung (διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List und Verschlagenheit suchte man bei den Knaben zu entwickeln. Die Mädchen wurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung der Frau war eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Die geistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.

      Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamen Männermahlen (ἀνδρεῖα, später φιδίτια, von den übrigen Griechen συσσίτια genannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφά oder αἱματία, auch ὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durch gymnastische und militärische Übungen bildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando [pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“

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